Hallo ihr Lieben,
vor etwas über drei Wochen habe ich einen Hund aus einem Shelter in Bulgarien übernommen.
Der Schutzvertrag lässt bei mir ein paar Fragen offen, die mir die TierschutzOrga bis dato nicht beantworten konnte oder wollte.
1. Der Eigentümer ist laut Vertrag der entsprechende "Betreiber" des Shelters in Bulgarien. Ich bin im Vertrag als Übernehmerin aufgeführt. Bedeutet diese Übernahme gleichzeitig auch die Übernahme in MEIN Eigentum oder ist dies nachwievor der Betreiber des Shelters?
2. Im Vertrag ist KEINE Chip-Nr. eingetragen. Wie will nun irgendwer nachvollziehen, dass es sich bei dem vermittelten Tier tatsächlich um das im Vertrag genannte handelt ?
3. Bei der VK war die Rede von Kastrationspflicht. Allerdings bin ich grundsätzlich gegen die Kastration von Hündinnen, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Züchten will und werde ich nicht, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen liegen natürlich in meiner Hand und werden zur gegebenen Zeit auch genauestens beachtet. Die Frage hierzu: MUSS ich die Hündin kastrieren lassen, wenn die angesprochene Pflicht im Vertrag nicht aufgeführt ist ?
4. Im Vertrag ist geregelt, dass ich dem Verein gestatte, sich vom Wohle des Tieres zu überzeugen und zu diesem Zwecke die Wohnung betreten darf. Inwieweit gilt dieses Recht ? Für mich hört es sich fast so an, als könne der Verein sich jederzeit, ob Tag oder Nacht, Zutritt zur Wohnung verschaffen. Des Weiteren ist niedergeschrieben, dass der Verein das Tier ohne wenn und aber zurücknehmen darf, wenn sich das Tier in einem "psychisch oder physisch unbefriedigendem Zustand" befindet. Das ist ja augenscheinlich ein sehr weit gedehnter Begriff und erlaubt viel Interpretationsfreiheit. Sollte der Hund also bei einer Kontrolle gerade völligst am Rad drehen, weil er Läufigkeitsbedingt nen Hormonschub hat oder weiß der Teufel was, kann der Verein das Tier einfach so einziehen ? Ist das nicht ein bisschen sehr weit an den Haaren herbei gezogen ?
5. Ein paar Fragen, die sich nicht auf meinen Fall beziehen. Ich habe mich gefragt, was passiert, wenn man wirklich nicht mehr in der Lage ist, den Hund zu halten. Ich musste am eigenen Leib erfahren, dass man tatsächlich von heute auf morgen auf der Straße sitzen kann, wenn sich die Vermieter (ob nun gerechtfertigt oder nicht) gegen einen verschwören. Was passiert, wenn es aufgrund der Engstirnigkeit der meisten Vermieter (und so ist es nunmal leider - ebenfalls am eigenen Leib erfahren), nicht möglich ist, eine Hundefreundliche Wohnung zu finden ? Mal angenommen, der Verein weigert sich, den Hund zurück zu nehmen und ich vermittle den Hund "einfach" in eine andere Familie, weil mir einfach nichts anderes übrig bleibt. Was passiert denn dann ? Kann der Verein mich rechtlich drankriegen ? Und überhaupt, wie will ein Verein denn so viele Hunde im Auge behalten ? Wenn ein verantwortungsloser Übernehmer keine Lust mehr auf seinen Vierbeiner hat und ihn einfach weggibt - beim Verein dann behauptet, der Hund sei verstorben, weggelaufen oder was auch immer - wer will das denn nachvollziehen ? Diese Fragen stelle ich mir schon lange ! So ein vermeintlicher Tierschutzvertrag weist meiner Meinung nach der viele Lücken auf und erlaubt dem Besitzer grundsätzlich sehr viel Spielraum, oder sehe ich das falsch ?
So, ich hoffe ihr konntet mir folgen. Vielleicht kann ja jemand helfen :-)
Viele Grüße
Anna