Hallo liebe Community,
ich will die Tage meinen Sachkundenachweis machen und bin beim Üben auf folgende Frage gestoßen, die ich auch nach längerer Recherche nicht eindeutig beantworten kann, eventuell habe ich sie auch falsch verstanden.
Kann in der freien Landschaft auch außerhalb der Brut - und Setzzeit eine Leinenpflicht gelten?
- Nein, in Niedersachsen gilt die Leinenpflicht nur vom 1. April bis zum 15. Juli.
- Ja, eine Leinenpflicht kann von den Feld- und Forstordnungsbehörden festgelegt werden.
- Ja, eine Leinenpflicht kann vom Landrat festgelegt werden.
- Nein, die Leinenpflicht gilt in Deutschland nur in der Brut- und Setzzeit.
Mir ist klar, dass die Leinenpflicht während dieser Zeit existiert, ich weiß auch, dass die Kommunen für verschiedene Städtische Plätze/Gebiete Leinenpflichten erlassen können, jedoch konnte ich nichts weiter finden, wo sie dann stehen und wie das bei freien Landschaften gilt.
Vielen Dank für jede Antwort.
Freundliche Grüße
melinchen