Ja, vor knapp 15 Minuten endlich die Antwort erhalten :)
Sehr geehrter Herr [Name]
es gilt grundsätzlich die „[Stadt] Hausordnung“.
Nachstehend ein Auszug im Bezug auf die Tierhaltung in Mehrfamilienhäusern.
Tierhaltung
Die Haltung von in Wohnungen allgemein üblichen
Haustieren ist prinzipiell gestattet, sofern sie nicht
zu Belästigungen anderer Hausbewohnerinnen und
Hausbewohner führt. Die Haltung
gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen
etc.) ist dagegen verboten!
Hunde sind in der Wohnhausanlage an der
Leine zu führen. Durch Tiere verursachte Verunreinigungen
sind von der Besitzerin/vom Besitzer auf eigene Kosten zu beseitigen.
Ergeben sich aus der Haltung eines Tieres begründete
Beschwerden, sind die Ursachen von der Tierhalterin/
vom Tierhalter abzustellen. Geschieht das nicht,
wird die Tierhaltung untersagt und das Tier ist von
der Tierhalterin/vom Tierhalter aus der Wohnung zu
entfernen. Im Streitfall hat das Gericht zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
damit sollte ich doch jetzt wirklich auf der sicheren Seite sein, oder? Auch wenn es mich etwas verwundert, dass die Stadthausordnung zählt und keine eigene da sein soll. Aber ich hab mich ja an die Telefonnummer gehalten, die im Aushang im Erdgeschoss steht und es ja jetzt schwarz auf weiß. *freu*