ZitatAlso ich weiß nicht genau, wie viele Partein im Haus leben. Es ist ein großer Altbau mitten in der Stadt. Da gibts sicher an die 20 Wohnungen, vermutlich sogar wesentlich mehr. Und dem Typen gehört halt die Wohnung, keine Ahnunung wem die anderen gehören (ihm auf jedenfall nicht). Ich werde den jetzigen Mieter mal befragen, ob noch jemand im Haus sonst vl nen Hund hat oder so und dann auch beim Vermieter nach einer Hausordnung fragen. Weil eigenltich haben wir bei der Wohnung zugesagt, weil uns eben gesagt wurde, Haustierhaltung sei erlaubt (Hund und Katze) und das hat uns jetzt etwas aus der Bahn geworfen.
So ein großes Wohnhaus hat ganz sicher einen Hausverwalter. Dessen Telefonnummer bzw. Adresse hängt üblicherweise im Erdgeschoß aus
Diesen Verwalter würde ich konktaktieren, um die Rechtsverhältnisse in diesem Haus zu klären. Wenn es sich wirklich um eine Eigentumswohnanlage handelt, in der Haustierhaltung bzw. Hundehaltung verboten ist, dann müssen diese Eigentümer das in einer Versammlung offiziell mehrheitlich so beschlossen haben.
Dann könnte diesen Beschluss dein evtl. künftiger Vermieter nicht rechtsgültig umgehen. Das hieße, wenn es hart auf hart käme, dürfte dein Hund nicht dort wohnen bleiben.
Du hättest allerdings Schadensersatzansprüche gegenüber deinem Vermieter, wenn dieser im Mietvertrag ausdrücklich den Hund gestattet hat, nur .... den Ärger hast du trotzdem, und Schadensersatz müsstest du vermutlich einklagen.
Es kann aber auch sein, dass es dieses offiziell beschlossene Verbot der Haustier- oder Hundehaltung gar nicht gibt und nur der Hausmeister oder ein paar der vielen Wohnungsbesitzer sagen: "In diesem Haus wollen wir keine Hunde!"
Also mein Rat: Hausverwalter kontaktieren und fragen, ob Hunde bzw. Haustiere in dem Haus tatsächlich verboten sind und falls ja, aufgrund welcher Grundlage.