Beiträge von w0llmilchsau

    LeGentilhomme: zum einen ist dieses Urteil von 1993 und somit nicht mehr ganz aktuell und zum anderen betrifft dieses Urteil eine Wohnanlage bestehend aus mehreren Mehrfamilenhäusern (genauer gesagt Plattenbaussiedlung) Hierbei trifft in der Tat nicht der Gleichheitsgrundsatz zu. Wenn ich das in der Kürze richtig recherchiert habe, wurden bereits Hunde in anderen Eingängen dieses Wohnblocks gehalten, jedoch nicht in dem betreffenden und die vorhandenen Hunde waren alles kleine Hunde - der angemahnte Hund betraf die 40/20-Regelung. Von daher richtig geurteilt: eine Erlaubnis zur Haltung von Chihuahuas berechtigt nicht zur Anschaffung eines Dobermanns. ;)


    @MrsFrontAngel
    Ich interpretiere Deine Angaben mal wie folgt: es handelt sich um ein Mehfamilenhaus, welches aus mehreren Eigentumswohnungen (in Deinem Fall 4) besteht. Grundlegende Dinge, wie die mögliche Weitervermietung, Kostenverteilung (anteilig oder pauschal) und -auferlegung, Sanierungspläne und auch z.B. Tierhaltung werden auf der Eigentümerversammlung besprochen und ggf. darüber abgestimmt. Da 2 der Eigentümer bereits Hunde halten kann somit von einer Erlabnis ausgegangen werden. Sollte in eurem Mietvertrag dazu keine klaren Angaben stehen, so kann es hilfreich sein, die beiden anderen Hundebesitzer zu deren Verträgen zu befragen.


    Jedoch, wie bereits erwähnt, betrifft dies ausschließlich die rechtliche Seite. Bezüglich der zwischenmenschlichen scheint es in Deinem Fall zu keiner Klärung zu kommen. :/

    Du meinstest, es gibt bereits 2 Nachbarn mit Hund - im gleichen Haus? Sollte dies der Fall sein, dann hat sich die rechtliche Frage sowieso erledigt, da hier der Grundsatz der Gleichbehandlung im Mietrecht zur Geltung kommt. Wird die Hundehaltung auch nur einem einzigen Mieter in einem Mehrfamilienhaus erlaubt, so darf diese anderen Mietparteien nicht mehr verweigert werden.


    Bezüglich der temporären Hundehaltung hast Du ja bereits gute Hinweise auf mietrecht.org erhalten. Hier nochmal vollständigkeitshalber alles etwas ausführlicher: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/hunde-in-mietwohnung/


    ACHTUNG: gerade zur temporären Unterbringung von Haustieren genau den eigenen Mietvertrag checken und ggf. vom Mieterschutzverein o.Ä. auf rechtliche Mängel (Stichpunkt generelles Verbot) prüfen lassen.


    Soviel zur rechtlichen Seite...


    Bezüglich eurer Nachbarin muss ich Dir leider die Augen öffnen und sagen, dass Du keine Einigung finden wirst. Nicht einmal auf der Basis des gegenseitigen "in-Ruhe-lassens". Deinen Ausführungen zu Folge beschwert sich die Dame seit Jahr und Tag über alles und jeden. Da wird es nichtmal helfen, wenn Du ihr jedes Jahr zu Nikolaus, Silvester und Ostern ne Kleinigkeit vor die Tür legst.


    Ich empfehle für die eigene innere Ausgeglichenheit einen Umzug - schließlich übeträgt sich der eigene Stress auch auf das Fellmonster und könnte somit die Situation auch noch verschlimmern.