Hi,
ich möchte ja nächstes Jahr umziehen. Die Wohnung liegt in einem Mehrparteienhaus. Ich weiß, dass zumindest ein Mieter dort in dem Haus seit Jahren einen Hund hat.
Ich werde dort nun eben mit 2 Hunden einziehen. Meine Fragen:
1. Könnte die Eigentümergemeinschaft mir die Hundehaltung untersagen? Bzw. muss ich vor Einzug irgendwen über meine Hunde in Kenntnis setzen?
2. Wenn ja, welche Konsequenzen hätte es dann? Da ich ja Eigentümer der Wohnung bin kann mich ja niemand rauswerfen oder?
P.S. Mag sein, dass es da irgendwelche Vorgaben gibt, welche die Eigentümerversammlung mal beschlossen hat, aber davon weiß ich gerade nichts.
Gruß