Beiträge von vampie98

    Genau @Süßkirsche ich sehe es so wie du.
    Auch wenn hier oft geschrieben wurde, dass der Hund ein Lebewesen ist und kein Sachgegenstand.....


    leider ist es doch so, der Hund zählt in Deutschland als "Sache". Demnach denke ich auch, dass die Leute ein 14 tägiges Rückgaberecht haben.


    Wir sind Züchter, in unseren Kaufverträgen machen wir darauf aufmerksam, dass der Welpe innerhalb der ersten 14 Tage ohne Grund zurückgegeben werden kann.
    Zum Glück hat das bisher keiner unserer Käufer in Anspruch genommen.

    Unsere Hündin schnappt auch nach allem was fliegt. Vergangenen Sommer hat sie eine Wespe ins Maul gestochen, sie hat sie wie wild ausgespuckt und ständig um ihr Maul geleckt. Wir haben ihr dann ein Eis gegeben (Wassereis) welches ihr scheinbar so gut geschmeckt hat, dass sie aus dem schmerzhaften Stich nix gelernt hat. :headbash:

    Wo der Hund herkommt hat nichts mit der Stubenreinheit zu tun, egal ob "vom Hof" oder vom Züchter. Wir haben vergangene Woche unseren B-Wurf in die Welt entlassen, ziehen unsere Würfe in der Wohnung auf und glaube mir, da ist keiner Stubenrein. Wir sind mit unseren Welpen im Garten, die spielen da und machen sonstwas (manchmal auch ihr Geschäft) aber sich darauf konzentrieren können sie noch nicht. Wenn wir sie dann wieder reinbringen wird erstmal "losgemacht". Wir arbeiten mit Welpenpads, die liegen von Geburt an in ihrem Welpenbereich und wurden sehr gut angenommen. Unsere Welpenkäufer arbeiten zuhause auch damit und legen diese Pads immer näher zur Ausgangstür. Unsere Welpen sind jetzt 10 Tage in ihrem neuen zuhause und das sauber werden klappt super.


    Zum Thema rausgehen wurde ja bereits geschrieben, 2 Stunden ist definitiv zu viel, auch 45 min ist zu lang. Einem Welpen in dem Alter muss man "Ruhe halten" anlernen.


    Viel Spaß mit dem Kleinen.......

    Laut Stammbaum sind die Elterntiere nicht auf e.U untersucht worden. Kann es sein, dass diese Untersuchung in der Schweiz noch nicht vorgeschrieben ist? (habe ich Mal irgendwo gelesen!?)
    Ich bin so gespannt, was sie dazu sagen wird. Wir werden das ganze auf alle Fälle melden und uns mit unserer Rechtschutzversicherung in Verbindung setzen, was wir nun für Möglichkeiten haben..

    Ich habe, als ich deinen Beitrag hier gelesen habe, dass es eine Schweizer Zucht ist, in unserer Entlebucher Facebookgruppe nachgefragt. Dort sind auch Schweizer Züchter dabei und genau diese haben mir geantwortet, dass es auch in der Schweiz Vorschrift ist. Ich würde mich an deiner Stelle hier melden: Zucht und da mal per Mail nachfragen ob die Züchterin da eine eingetragene Zucht hat (und auch erklären warum du fragst). In dem PDF Dokument unter "Ankörung" kannst du sehen, dass die Untersuchungsergebnisse für EU für die Körung verlangt werden. Ohne diese Ergebnisse keine Körung, ohne Körung keine Zuchtzulassung.

    Oh nein.....das tut mir wirklich leid. Und als Züchterin dieser Rasse bin ich mega sauer, dass es wirklich "Züchter" gibt, die vor der Verpaarung die Elterntiere nicht untersuchen. Ich wünsche euch alles Gute, wie gesagt eure Kleine ist noch jung und je eher die OP umso besser sind die Chancen, dass sie ein fast normales Leben haben kann.


    Was mich aber gewaltig stutzig macht, ihr sagtet die "Züchterin" hat eine eingetragene Zucht in der Schweiz. Entweder hat sie euch damit belogen, denn wie schon gesagt, auch in der Schweiz ist es Vorschrift diese Untersuchung der Elterntiere vorzunehmen oder aber sie hat trotz eingetragener Zucht nicht nach Vorschrift gezüchtet. Genau dort würde ich ansetzen um ihr eine weitere Zucht zu untersagen. Meldet diesen Wurf bei ihrem Zuchtverein (wenn sie eine eingetragene Zucht hat muss da ein Verein sein) oder fechtet den Kaufvertrag an, denn wenn sie keine eingetragene Zucht hat, dies aber behauptet, ist es Betrug.


    Auch sollten die Besitzer der Wurfgeschwister informiert werden.


    Vlg und ganz viel Kraft

    Wir haben auch gerade Welpen (kein Ups-Wurf, alles geplant und nach Vorschriften gezüchtet. Muss man ja in Foren immer gleich mit erwähnen). Wir geben mit 9,5 Wochen ab. Einer unserer Welpen geht diesmal nach Holland. Da die Sozialisierung mit ca 9 Wochen beginnt und der Welpe mit 15 Wochen doch schon einiges erlernt hat was seinem zukünftigen Leben entsprechen soll, inklusive die Bindung an seine Menschen, sollte der Welpe auch da bei seinen neuen Menschen sein. Unsere Welpen-Empfänger aus Holland werden die Zeit von Abgabe bis Tollwutschutz (15. Woche) hier in Deutschland verbringen. Urlaub des einen und Selbstständigkeit des anderen machen es möglich.

    EU -Auffälligkeiten sieht der TA bei einer normalen Welpen-Abgabe-Untersuchung nicht, da muss der Besitzer den TA schon direkt darauf ansprechen. Aber das wird die "Züchterin" nicht gemacht haben. Ich würde diese Dame noch mal ansprechen was da los ist. Wie gesagt, auch in der Schweiz ist es Pflicht bei Entlebuchern die Elterntiere VOR einer Verpaarung auf EU untersuchen zu lassen. Diese "Züchterin" hat entweder keine eingetragene Zucht oder hat nicht nach Vorschriften gezüchtet.