Ich versuche mal zu erklären, was es für Auswirkungen hat, dass die Frau KEINE Hundehalterhaftpflichtversicherunh hat:
Ändert sich was für dich dadurch: Jein!
Du musst jetzt alle Forderungen an sie persönlich stellen. Vorteil ist, dass sie die Tierarztkosten ja wohl schon überwiesen hat. Das Geld hast du schon einmal (hoffentlich).
Deine Krankenkasse wird alle Kosten bei der Frau einklagen. Das kann ihr Ruin sein. Dir kann das egal sein, ob sie zahlen kann, oder nicht.
Schmerzensgeld: Ja, das müsstest du jetzt bei der Frau direkt einklagen. Wenn da aber nichts zu holen ist, bringt dir das nichts..... da kannst du dir den Gang zum Anwalt sparen!!
Verdienstausfall: Hier solltest du deinen Arbeitgeber die geänderte Krankmeldung mitteilen. Bist du mit deiner jetzigen Erkrankung schon im Krankengeld? Wenn nicht, müsste die 6 Wochen Weiterzahlung (glaube ich) ja von vorne beginnen. Den Verdienstausfall kann dein Arbeitgeber bei der Frau einklagen.
Deine Hundehalterhaftpflichversicherung: Wenn du einen Forderungsausfallschutz in deiner Versicherung hast, würde deine Versicherung die Kosten bezahlen, die dir entstanden sind (z.B. Tierarztrechnung). Die holt sich das Geld dann von der Frau wieder.
Wie du liest, kommen da etliche Kosten auf die Frau zu. Was kann passieren?
Wenn die das realisiert, kann passieren, dass sie plötzlich alles leugnet und behauptet, ihr Hund war das nicht.
Du solltest schnell ein Gedächtnissprotokoll schreiben. Auch die Überweisung (falls sie die gemacht hat) der Tierarztrechnung gut aufheben.