Ab einem gewissen Punkt ist ein TA doch auch dazu "verpflichtet", das Leiden zu beenden. Bei unserer krebskranken Katze war es so, dass sie sie uns bei zu schlechten Blutwerten nicht mehr mit hätten heim geben DÜRFEN. Das wäre tierschutzrelevant gewesen, weil dem Tier Leid zugefügt worden wäre. Sie war abgemagert und das Herz war schon angegriffen. Wären die Organe auch noch am versagen gewesen, dann hätte ich gar nichts mehr dagegen sagen können. Naja, können schon, aber das hätte wohl nen Rattenschwanz mit Amtsveterinär und dem ganzen Tierschutzprozedere nach sich gezogen.
Nun, was ich damit sagen will: Irgendwann steht die Vermeidung von Tierleid doch über der Entscheidung des Besitzers... Wurde darüber schon einmal gesprochen?