Natürlich kriegt er Hundekontakt. Ich gehe ab nächste Woche, nach dem er am Dienst seine zweite Grundimpfung und die Tollwutimpfung bekommen hat in die Welpengruppe. Ich möchte, dass der Hund sich zunächst zu Hause einleben kann und dort die Abläufe kennenlernt, danach fange ich an "größere" Erkundungstouren zu machen. Ich mir dieses Vorgehen bei meinem Onkel abgeguckt, der damit nur gute Erfahrungen gemacht hat. Natürlich hat er auch im Tierheim was anderes gesehen als den gefliesten Innenzwinger, aber mit diesen Fliesen fühlte er sich gestern und heute Nacht offenbar sehr wohl. Mittlerweile hat er auch schon draußen Pipi gemacht, was natürlich ein Freudenfest war. :)
Beiträge von jogo36
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Selbstverständlich gehe ich raus mit ihm, er hat aber trotz Hilfmittel (mit Pipi getränker Lappen vom letzten Unfall) draußen nichts gemacht, sonder immer erst als wir nach 10-15 Minuten wieder rein sind sofort auf dem Fliesenboden im Esszimmer. Deswegen hab ich ja den gefliesten Balkon ausprobiert und da hat es geklappt. Einstein hat sein ganzes kurzes Leben bisher im Tierheim verbracht und hat sich oft auf Fliesen gelöst, deshalb fühlt er sich da wohl sicher und ich habe es ihm in der ersten Nacht einfach gegönnt. Ich geh ja trotzdem ihm Raus und warte schon bis ich draußen auf dem Rasen Party machen darf (auf dem Balkon wird selbstverständlich nicht gelobt).
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Vielen lieben Dank für eure lieben Worte. :) Ich habe ihm heute Nacht die Fliesen auf dem Balkon gelassen, hat jetzt alles wunderbar geklappt alle zwei Stunden, ohne Unfall drinnen. Und morgen gehen wir alles in Ruhe an. Ich bleib die erste Woche eh drin mit ein paar kurzen Spiel- und Übungsminuten und ein paar Langeweile-Pipi-Garten-Runden und nächste Woche werden wir dann mal die Nähere Umgebung anschauen. Ist ja alles da in 5 Minuten Entfernung, sowohl kleine Einkaufspassage, als auch Wald und Wiese, gibt also viel zu entdecken. So werd mir jetzt zusammen mit Einstein noch ne halbe Mütze Schlaf gönnen, bevor Frauchen aufwacht und Herrchen ein bisschen ablöst zum Entspannen. Frauchen schläft ihre Erkältung im Bett vollends aus, während Einstein und ich es uns im Wohnzimmer gemütlich gemacht haben.
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"Guten Morgen" allerseits. Heute ist unser kleiner Labbi (knapp 12 Wochen) Einstein eingezogen. Und schon die erste Frage. Jedenfalls habe ich heute gemerkt, dass er sich draußen (im Schnee) nicht löst, auch nicht auf dem Stück freigeschaufeltem Rasen, da er aber doch mal müssen muss, habe ich ihn dann testweise auf den Balkon gelassen und da ging das sofort und wunderbar. Kann es sein, dass er sich im Tierheim, in dem die Innenzwinger gefliest waren, als Untergrund zum Lösen glatte bzw. geflieste Untergründe angewöhnt hat? Und die Frage ist nun, wie kriege ich die Marotte weg? Einfach Beharrlichkeit zeigen? Viele Grüße Jürgen.
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Zitat
Der Züchter hat den Hund auch an ihn übergeben. Bezweifelt auch keiner.
Aber eben nicht NUR an ihn.
Das ist keine Spekulation.
Die Anwältin hat nur die richtige Frage gestellt und die erhoffte Antwort erhalten.Dass die Anwältin diese Antwort erhofft hat ist klar, sie versucht alles, den Fall zu gewinnen. Dass die Gerichte, dieser Aussage des Züchters, die überhaupt nicht überprüfbar ist (= spekulativ) dem einzigen handfesten Beweis, nämlich dem Kaufvertrag, mehr Bedeutung zumisst, darf kritisiert und somit die Urteile insgesamt angezweifelt werden, was ich getan habe.
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Zitat
Wie gut, dass du das besser einschätzen kannst als mehrere Richter.
Sowohl Amtsgericht und Landgericht kamen zum gleichen Urteil.Eine Übereignung ist in diesem Fall einfach nicht notwendig.
Der Züchter ist sich nicht sicher ob ein alleiniges Eigentum übertragen werden sollte.
Und es ist sogar anzunehmen, dass das alleinige Eigentum tatsächlich seitens Züchter nicht beabsichtigt war.Wieso sollte eine Übereignung nicht nötig sein? Die Übereignung hat statt gefunden, in dem der Züchter den Hund nach Zahlung des Kaufpreises an den Käufer übergeben hat. Da es offensichtlich keinen Übereignungsvertrag gibt, sondern nur den Kaufvertragt, ist anzunehmen, dass das Eigentum an den Käufer übergegangen ist, an wen auch sonst. Das der Züchter nun behauptet "er wisse das nicht mehr" ist zwar schön, aber man kann es glauben oder nicht. Das Gericht beruft sich somit offensichtlich auf Spekulationen. Und auch wenn ein Berufungsgericht das bestätigt, muss es lange nicht richtig sein. Gerichte irren sich, auch in Berufung und das kommt öfter vor, als man denkt. Ja, ich nehme mir das Recht heraus, gerichtliche Entscheidungen zu kritisieren und anzuzweifeln, dazu muss man kein Jurist sein. Ich muss auch kein Arzt sein, um zu befinden dass ich gerade furchtbar erkältet bin.
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Eine Eigentumsübereignung erfolgt durch Einigung und Übergabe.
Der Kaufvertrag stellt in dem Fall die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer dar (nämlich der Käufer ist bereit dazu gegen die Zahlung eines Geldbetrages z. B. einen Hund zu übereignen; der Käufer ist bereit dazu das Eigentum des Hundes nach Zahlung eines Geldbetrages an den Verkäufer anzunehmen.)
Die Übereignung erfolgt dann durch den Austausch von Geld und Hund. Die Übereignung ist nicht formgebunden, wenn also kein Übereignungsvertrag geschlossen wird, ist der einzige Nachweise über das Eigentum der Kaufvertrag.
Daher halte ich die Entscheidung des Gerichtes für zweifelhaft (und ja, ich nehme mir das Recht heraus die Rechtsprechung zu kritisieren und anzuzweifeln). Die nachträgliche Aussage des Züchters, er habe den Hund beiden übertragen ist zwar möglich, kann aber durch nichts nachgewiesen werden.
Anders wäre es im Falle dass der TS und seine Ex verheiratet gewesen wäre und beide keine Gütertrennung vereinbart hätten. Dann hätte eine Zugewinngemeinschaft bestanden, was bedeutet das sämtliche Anschaffungen die während der Ehe getätigt wurden beiden (Ex-)Ehepartner gehört hätten. Dann wäre im Falle einer Nichteinigung über den Verbleib die Versteigerung des Hundes wirklich der einzige Ausweg gewesen. Hier handelt es sich jedoch offensichtlich lediglich um eine ehemalige Beziehung.
Dass sich an der Eigentumssituation etwas ändert, wenn dein Nichteigentümer den Hund versorgt, mit ihm spielt etc. ist falsch. Eigentümer bleibt Eigentümer, es sei denn er übereignet sein Eigentum an einen tritten. Wenn ich mir eine Pflanze kaufe, meine Mutter aber dies pflegt, düngt etc. bleibt es trotzdem meine Pflanze.
Soweit mal die rechtliche Einschätzung. Was auf einem ganz anderen Blatt steht ist das Wohl des Hundes. Dieser hat nach 1 1/2 Jahren ohne Kontakt zum TS vermutlich keinerlei Beziehung mehr. Ihn aus dem gewohnten Umfeld zu reißen, halte ich nicht für in Ordnung. Wenn es wirklich um Tierliebe geht muss die Versteigerung an einen Dritten unbedingt verhindert werden, auch wenn das bedeutet, dass du, lieber TS, den Hund "abhaken" muss, so weh das auch tut.