Hallo Peg83,
Oh sch...-also der der die Hunde auf sich angemeldet hat, ist der gesetzliche Besitzer-leider werden Hunde immer noch als Sache betrachtet auch vor dem Staat.
Ich kenne eure Situation nicht aber ich mutmasse mal:
-Ich gehe mal davon aus das Ihr Verheiratet seit,
-Ihr die Hunde in der Ehe angeschafft habt,
-Ihr Gütertrennng habt,
-und die Hunde auf deinen Mann gemeldet sind
- dann wird es schwierig-du müsstest eine Art Besuchsrecht einklagen.
-das Problem dabei ist, das das bei Tieren immer so eine Sache ist.
Am Besten wäre natürlich eine Einigung mit deinem Mann, aber ich gehe mal davon aus das du bereitz alles versucht hast.
-Sollten die Hunde allerdings auf Dich laufen,du sie mit in die Ehe gebracht hast oder deinem Mann nachweisen kannst, das es Tierschutzrechtliche Bedenken gibt wenn die Hunde bei Ihm bleiben ( Voll Berufstätig-so und so viele std ohne sich entlehren zu können)- kannst Du Über den Tierschutz und das Ordnungsamt eine herausgabe der Hunde erzwingen.
Bitte bedenke nur das es nicht gut ist die Hunde zu trennen-dann verzichte zum wohl deiner Tiere und versuche dich mit ihm zu eineigen!
Viel Glück
LG Nadine