Hallo Zusammen,
Ein Totenschein oder ein Nachweiß der Entsorgung ist Pflicht um seinen Hund bei der Stadt und/oder Versicherung abzumelden.
Mir ist heute einen schirr unglaubliche Geschichte untergekommen.
Hund verstirbt zu Hause, im Arm seiner Lieben (an Altersschwäche- ganz friedlich eingeschlafen)
Die trauernden Besitzer beerdigen ihren Lieblig im eigenene Garten und rufen einen Tag später den TA an (der Hund verstab Sonntags) um ihm die traurige Nachricht zu überbringen.
Nach ein paar Wochen fällt ihnen ein, das sie den Hund noch nicht abgemeldet haben und fahren zum Stadtbüro.
Dort verweigert man ihnen die Abmeldung- mit der Begründung:
"Da kann ja jeder kommen und behaupten sein Hund sei gestorben"
Ohne einen Totenschein ausgestellt von einem TA oder einem Nachweiß einer Tierentsorgungsanstallt - kann kein Hund abgemeldet werden.
Die fassungslosen Besitzer erklärten dem Beamten, das der Hund friedlich zu Hause eingeschlafen wäre und im Garten beerdigt wurde.
Daraufhin erklärte der Beamte, dass das verboten sei und verlangte, das der Hund ausgegraben wird und von einem TA "identiviziert" wird und "als Tod" erklärt wird.
Der TA war fassungslos, als die Besitzer an ihn herantraten und ihnen diese Unglaubliche Geschichte erzählten.
natürlich darf er keinen "Totenschein" ausstellen ohne das Tier gesehen zu haben. Konnte aber auch nicht glauben, das der Beamte das"ausbuddeln" verlangte.
Und empfahl, die Steuer weiter laufen zu lassen, da nach ein paar monaten Trauer ein neuer Vierbeiner einziehen sollte.
Denn eine Versicherung/Steueranmeldung von einem toten Hund auf einen "neuen" Hund "umzuschreiben" ist ohne Totenschein möglich!!!!
Jetzt mal ganz ehrlich- die Spinnen doch!!!!
So weit ich erfahren habe- scheint diese "Bestimmung" Stadt-abhängig oder Bundesland-abhänig zu sein?!?!
Hat jemand von euch schon mal so etwas erlebt oder gehört????
LG nadine