Nacht- und Mittagsruhe sind nur Begriffe. Normalerweise muss man sich in seiner Wohnung immer so verhalten, dass man Zimmerlautstärke einhält. Und Zimmerlautstärke meint halt, dass der Nachbar nicht viel hört. Ein Nachbar kann sich also auch beschweren, wenn tagsüber außerhalb der Mittagsruhe der Nachbar immer die Musik so laut hat, dass ich sie in meiner Wohnung höre.
Waschmaschine, Staubsauger etc. Ist halt ne Frage der Rücksicht und wie laut die Geräte sind. Neue hört man vermutlich gar nicht. Wenn ich aber weiß, mein Nachbar hört das. Ja, aus Rücksicht verzichte ich dann nach 20 Uhr oder sonntags drauf, die Waschmaschine anzuwerfen.
Man kann sich auch so über Lärmbelästigung beschweren. Und in vielen Zivilprozessen gilt 20 Uhr als Grenze und nicht 22 Uhr. Rasenmähen z.B. darf man sogar offiziell laut Gesetz in NRW nur bis 20 Uhr. Ist also nix mit Nachtruhe erst ab 22 Uhr. Und wenn meine Waschmaschine uralt ist und das ganze Haus erschüttert. Sollte ich vielleicht aus Rücksicht nach 20 Uhr die nicht mehr anstellen.
Aber ich versteh den Ärger nicht. So schwer kann das doch nicht sein, ne normale Zeit zu finden?