Das gilt nur für Deutschland, sonst siehe Link
Sowohl der Autofahrer als auch der Hundehalter unterliegen der Gefährdungshaftung ( https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung) . Der Autofahrer haftet also. Bei dieser Haftungsart gibt es keine Schuld sondern nur den Schaden der ersetzt werden muss.
Ach, wenn das nur so einfach wäre, Grenzfälle gibt es immer, dann muss halt das Gericht entscheiden.
In diesem Falle könnte es ja auch einen Schaden am Auto gegeben haben, dann müssten beide Zahlen, will sagen die Schäden würden gegeneinander aufgerechnet.
Anleinen ist so ne Sache, was ist wenn ein Radahrer in die Leine Fährt und stürzt (ohne Leine wäre das nicht passiert)