Kann nicht mehr editieren:
Wenn er als Landwirt (Nebenerwerb oder nicht ist denke ich egal), die Erlaubnis hat, auf diesen landwirtschaftlichen Wegen mit seinem Fahrzeug zu fahren, dann gilt das vermutlich für alle Wege in der Gemeinde, nicht nur für einzelne (nur ne Vermutung, alles andere halte ich für nicht durchführbar), warum wieso weshalb er da nun fuhr, ist dann völlig egal und er auch keine Rechenschaft schuldig.
Das kann man vermutlich bei der Gemeinde erfragen.
Die Frage ist aber, ob man jemandem, der einem den Hund zum TA gefahren hat, tatsächlich einen reinwürgen will... Und wie oft der dann wohl noch hilfsbereit ist. Denn wenn er da fahren durfte, ist es wurst wie schnell, dann seit ihr nunmal in der Pflicht, auf den Hund aufzupassen...
Also, er lebt nicht in dem Dorf bei dem er auf dem Feldweg war. Sein Wohnort gehört auch zu einer anderen Gemeinde. Normalerweise dürfen diesen Feldweg nur Anlieger befahren. Also nur wenn er da eine Weide oder einen Acker hat oder wenn er da wohnt. Die Beschränkungen sind da wohl relativ streng, ich versuche gerade mich da zu informieren.
Ich möchte diesem Mann nicht wirklich einen reinwürgen. Ich will ja nicht böswillig gegen ihn vorgehen. Ich möchte nur, im Falle das es Möglich ist, mein Recht in Anspruch nehmen. Falls ich keine Chance habe, werde ich ihn natürlich nicht schlecht machen oder sonstiges.
Ich finde auch, dass es nicht so klar ist, dass es dann egal ist wie schnell er gefahren ist. Ich finde wer auf einem Feldweg, wo übrigens sehr viele Hundebesitzer unterwegs sind, mit 70 statt 30 fährt, sollte wenigstens dafür eine Strafe bezahlen müssen.
Ich lebe selbst auf einem Bauernhof und fahre auch oft auf Feldwegen. Allerdings nicht mit 60-70. Ich finde das ist fahrlässiges Verhalten. Aber das ist natürlich nur meine Meinung.