Naja, dieser Aussage nach zu urteilen gilt das für das erste komplette Ausfüllen des Impfpasses. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass der TA dur keinen blanco Pass mitgeben darf, sondern den gleich vor Ort ausfüllen muss. Da fällt in meinen Augen aber ein Besitzerwechsel nicht drunter. Der bedarf wenn ich mich recht entsinne nur der Unterschrift des vorherigen Besitzers.
Man kann ja auch nicht jedes Mal zum TA rennen, wenn man den Hund zB abgeben/verkaufen will. Noch dazu mit Neubesitzer zusammen.
Nochmal:
Seit dem 29. Dezember 2014 darf der EU-Heimtierausweis
nur noch von Tierärzten ausgefüllt werden.
So und nicht anders ist das gemeint.
Ich habe früher auch mal schnell geändert, heute bei den Impfpässen
werde ich einen Teufel tun, auch nur einen Buchstaben 'anzufassen'.
Ich brachte doch schon mal das Beispiel, als ein Hund von mir nach Japan
ging. Ein halbes Jahr vor Ausreise wurde mit der japanischen Botschaft
die Papiere abgeglichen und dummerweise musste im EU-Impfpass eine
kleine Datum-Änderung vorgenommen werden. Ich bin also zum TA, der
ja auch die Akte des Hundes hatte und dieser hat per Kürzel und Stempel
geändert. Nur so hat es die Botschaft akzeptiert und es gab bei Einreise
keine Probleme.
Nicht dass man nicht jedesmal zum TA kann, nein.....man muss, eine andere
Alternative hast Du nicht mehr.
Übergibt der deutsche Verein den Hund samt Papieren an den endgültigen Besitzer trägt er diesen im Ausweis ein.
Das geht schon gar nicht wenn, ist es nicht erlaubt und auch nicht nötig,
denn der neue Besitzer bekommt alle nötigen Begleitpapiere und zum
TA muss er auch, nicht zwingend, aber bei Gelegenheit.
Ansonsten gehen neue Besitzer auch zum Besitzer-Wechsel-Eintrag gern für
ihren neuen Liebling zum TA, spätestens dann, wenn er in D bei Tasso gemeldet
werden soll oder der neue Besitzer ins Ausland will.