Man kann als privater Verkäufer bzw. Verbraucher die Haftung ausschließen, allerdings muss dies auch ausdrücklich im Vertrag festgehalten sein und man muss bestimmte Dinge beachten, damit der Ausschluss auch wirklich wirksam ist.
Zitat
Aha, danke, das wollte ich nur hören, da Du zuerst oben in Deinem Posting 59 behauptest hast:
(Dem Verkäufer trifft nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Pflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ist die Sache bei Gefahrenübergang nicht mangelfrei, hat der Käufer bestimmte Rechte (in § 437 BGB festgehalten).
Auch ein Privatverkäufer haftet für mangelhafte Sachen, )
auf meinen Hinweis:
(nur das kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da Gewerbe vermutlich vorliegt
Zwei Verbraucher, also "Privat an Privat" schließt jede Gewährleisung aus,)
So lange das aber nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt das Gesetz und das Gesetz sieht eine Haftung auch bei Privatverkäufen vor, die entsprechenden Paragraphen hatte ich dazu schon genannt.
Daher ist die Behauptung, dass es bei Privat an Privat generell keine Haftung gäbe, einfach falsch.
Ja, dazu dient ja der Individualvertrag, nur las sich das in Deinem Post
59 aber ganz anders, deshalb.....
Wieso ist das falsch ? Im Hundebereich hast Du immer,
wenn es um einen Individualvertrag geht, nur 2 Hündinnen,
machst gelegentlich aller Jahre 'nen Wurf und trittst am
Markt so gut wie nie auf, s. mein Posting 81, da greift kein
Gesetz, außerdem schrieb ich eben nicht generell, sondern
speziell zum Thema des TE:
(Zwei Verbraucher, also "Privat an Privat" schließt jede Gewährleisung aus,
nur das kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da Gewerbe vermutlich vorliegt
und da ist es so wie ich schrieb, die Krankheit kann erworben sein, alles
andere muss bewiesen werden.) aus Posting 50
Dass jede Privatperson haftet, habe ich übrigens nie geschrieben, also bitte nichts reindichten.
Darf ich nochmal erinnern, Dein Posting 59:
(Dem Verkäufer trifft nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Pflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Auch ein Privatverkäufer haftet für mangelhafte Sachen.)
Es steht "absolut" da und so ist es nicht, immer dann wenn
im Hundebereich ein Individualvertrag vorliegt, kann man die
Gewährleistung vollständig ausschließen.
Ich dichte nichts rein, ich bin da schon korrekt, keine Angst.
Lololein schrieb:
Bei so einem Vorgehen hoffe ich ja, dass das Verhalten mal ganz kräftig nach hinten losgeht und spricht für mich auch nicht unbedingt für die Seriösität des Züchters, wenn man versucht, die Gesetze derartig zu umgehen.
Mich betrifft es zwar nicht, aber Du hast natürlich Recht,
die einzige Sache, wo ich wieder ganz nah bei Dir stehe.