Oh, das ist aber schön, wenn auch in Österreich,
aber man hat jetzt erst einmal von einem
Ausschluss der Gewährleistung bei Kaufverträgen
bei Privat-Personen gehört, die es auch in D gibt,
aber angeblich soll ja der Privatverkäufer ebenso
Gewährleistung für Mängel geben müssen wie der
Unternehmer, bin jetzt sehr irritiert über die
Rechtslage. Vielleicht kommt dazu noch ein
Nachweis/Link/Quelle.
Leider finde ich denn Artikel momentan nicht, ich weiß aber, daß in Deutschland Richter, Züchter als Unternehmer eingestuft haben, da sie ja mehr als einen Welpen verkauft haben. Den ganzen Wurf verkaufen wurde als sich wiederholende, regelmäßige Tätigkeit eingestuft. Somit waren Privatverträge unwirksam.
Das kann ich mir nicht vorstellen: das setzt u.a. voraus,
dass man regelmäßig, wiederkehrend und dauerhaft
am Markt vertreten ist und bei "gelegentlich, aller
Jubel-Jahre" kann ich kein Unternehmen sehen.
Wäre schön wenn man einen Link dazu hätte, um
den Zusammenhang zu erkennen.
Bisher hatte man immer auf einen Wurf abgestellt,
aber gerade bei Hunden sind einige Dinge auch für
Justizia nicht klar, erst war der Hund
gebraucht 13 Wochen, jetzt 16, Privatverkäufe
für Hunde soll wohl begrenzt sein,
vielleicht finde ich noch was......