Beiträge von Sarah1

    Nein, da bringst du einiges durcheinander.Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt gem. § 476 BGB die Beweislastumkehr. Dafür muss der Verkäufer dann aber Unternehmer sein und der Käufer Verbraucher. Greift die Beweislastumkehr, dann muss der Verkäufer bei einem Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang auftritt, beweisen, dass dieser noch nicht bei Gefahrenübergang vorlag.


    Dagegen steht der Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern (zwischen zwei Unternehmern ist nochmal etwas anderes, hierfür aber uninteressant). Hier muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag. Kann er das, haftet auch der ein Privatverkäufer für den Mangel, es sei denn es ist wirklich wirksam ein Haftungsausschluss vereinbart worden.

    Ja, hatte ich alles geschrieben, wir haben hier vermutlich einen Vertrag
    von "Unternehmer zu Privat". In allen Fällen ist der Käufer erst mal beweis-
    pflichtig, kann sie das, greift die Beweislastumkehr, das gilt für das Tier,
    bzw. Krankheit und Vertrag.


    Zwei Verbraucher, also "Privat an Privat" schließt jede Gewährleisung aus,
    nur das kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da Gewerbe vermutlich vorliegt
    und da ist es so wie ich schrieb, die Krankheit kann erworben sein, alles
    andere muss bewiesen werden.

    @Sarah1


    Nur weil du das überall im Brustton der Überzeugung anbringst und es vielleicht auch gerne so hättest , entspricht das was du hier in jedem Thread in dem es um rechtliche Fragen geht anbringst noch lange nicht der Wahrheit .


    Vielleicht wäre es sinnvoll , nicht überall seinen Senf dazuzugeben und das den Leuten zu überlassen , die ihr Wissen aus besseren Quellen als Google beziehen ?

    Trage Du zum Thema bei, schildere Deine Sicht der Dinge
    und lass Attacken gegen User und wenn schon, sage bitte
    was nicht richtig sein soll, erst so wird Sachlichkeit hergestellt.

    Gerade wenn man aus der Richtung kommt, tut es gerade schon weh, was hier im Forum von einigen als geltendes Recht verkauft wird. Warum man nicht einfach mal seine Finger stillhalten kann, wenn man letztlich keine Ahnung von dem Thema hat, werde ich nie verstehen.

    Schön für Dich, wenn Du aus der Richtung kommst, Deine
    Beiträge zeugen schon von einer gewissen Fachkompetenz,
    nur ist nicht immer in einen solchen Forum ein Fachmann
    da, andererseits sollte man die User auch nicht als dumm
    und unwissend abstempeln, bes. wenn man sich zwangsläufig
    mit Recht und Gesetz auseinander setzen muss, dabei meine
    ich nicht unbedingt Fälle, sondern der User kann durchaus in der
    Lage sein, verständliche juristische Inhalte zu verstehen,
    ansonsten ist jeder Fall speziell, dafür gibt es Fachleute,
    nennen sich Anwalt, die den Klienten vertreten.

    ...man KANN vertraglich durchaus Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vereinbaren. MUSS man aber nicht.

    Aha, muss also nicht unbedingt da stehen....das wollte ich mal wissen,
    aber bis zur vollständigen Bezahlung usw.... gilt ja dann automatisch
    nach Recht und Gesetz, die Eigentumsübertragung, meine ich.
    Normal mache ich Eigentumsvorbehalt, nur manchmal vergesse ich es,
    deshalb.......

    Ich habe die Gesetze nicht gemacht und
    die beiden Voll-Juristen von höchster
    Stelle werden wohl Eure Prof's verstanden
    haben, darauf kommt es an, nicht auf das,
    was zufällig in einem Forum zum Besten
    gegeben wird, es sei denn ihr könnt Euch
    legitimieren.

    Ich glaube, die Schwester kann sich drehen wie sie
    will und die Verkäuferin wird schon wissen, warum sie
    einen Privatvertrag schreibt.
    Die "Panleukopenie" /Katzenseuche, verwandt mit der
    Parvovirose des Hundes, hat eine Inkubationszeit von
    2-10 Tagen und insofern kann diese Krankheit auch beim
    Käufer als "erworbene Krankheit" angenommen werden.


    Die Schwester muss (innerhalb der ersten 6 Monate)
    nachweisen, dass die Krankheit zum Zeitpunkt der Übergabe
    schon bestand, kann sie das, so greift die Beweislastumkehr
    und der Verkäufer muss beweisen.
    Dem gegenüber steht der Kaufvertrag s.Posting 31, wo
    von Seiten des Käufers versichert wird, das bei "Gefahren-
    übergang" keine ersichtliche Krankheit bestand.
    Damit ist alles gesagt und sie muss nur beweisen, dass dennoch
    eine Krankheit bei Übergabe des Welpen bestand und da haben
    wir die Sache, dass die Krankheit auch bei ihr "erworben sein kann",
    da diese schon in den ersten 2 Tagen bei der Schwester ebenso gut
    ihren Beginn genommen haben kann.
    Damit ist alles gelaufen und der Kreis schließt sich zu ungunsten
    der Schwester.


    Es ist völlig unerheblich was die Verkäuferin für ein Gewerbe
    angemeldet hat, der Focus liegt auf den Sachverhalt der
    Krankheit "erworben oder schon bei Übergabe", der
    Beweislast und Möglichkeit der Beweislastumkehr.
    Vielleicht ist es so besser verständlich.