Genau so ist es.
Wir haben die Inkubationszeit, wo nicht feststeht
ob bereits die Krankheit bei Übergang bestand oder
erworben wurde und genau das ist sehr schwierig
zu beweisen, sind auch meine Erfahrungen.
Beiträge von Sarah1
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Da hatte ich verstanden, dass "Rücktritt" im Vertrag
vereinbart sein muss, aber wahrscheinlich ist das auch
wieder falsch, man muss ja erst studiert haben
und dann Prof verstehen. -
Nein, da bringst du einiges durcheinander.Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt gem. § 476 BGB die Beweislastumkehr. Dafür muss der Verkäufer dann aber Unternehmer sein und der Käufer Verbraucher. Greift die Beweislastumkehr, dann muss der Verkäufer bei einem Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang auftritt, beweisen, dass dieser noch nicht bei Gefahrenübergang vorlag.
Dagegen steht der Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern (zwischen zwei Unternehmern ist nochmal etwas anderes, hierfür aber uninteressant). Hier muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag. Kann er das, haftet auch der ein Privatverkäufer für den Mangel, es sei denn es ist wirklich wirksam ein Haftungsausschluss vereinbart worden.
Ja, hatte ich alles geschrieben, wir haben hier vermutlich einen Vertrag
von "Unternehmer zu Privat". In allen Fällen ist der Käufer erst mal beweis-
pflichtig, kann sie das, greift die Beweislastumkehr, das gilt für das Tier,
bzw. Krankheit und Vertrag.Zwei Verbraucher, also "Privat an Privat" schließt jede Gewährleisung aus,
nur das kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da Gewerbe vermutlich vorliegt
und da ist es so wie ich schrieb, die Krankheit kann erworben sein, alles
andere muss bewiesen werden. -
Nur weil du das überall im Brustton der Überzeugung anbringst und es vielleicht auch gerne so hättest , entspricht das was du hier in jedem Thread in dem es um rechtliche Fragen geht anbringst noch lange nicht der Wahrheit .
Vielleicht wäre es sinnvoll , nicht überall seinen Senf dazuzugeben und das den Leuten zu überlassen , die ihr Wissen aus besseren Quellen als Google beziehen ?
Trage Du zum Thema bei, schildere Deine Sicht der Dinge
und lass Attacken gegen User und wenn schon, sage bitte
was nicht richtig sein soll, erst so wird Sachlichkeit hergestellt. -
Die Hitze beginnt mit weißem Ausfluss, geht
über blassrosa, dann rot und endet ebenso.
Erst mal abwarten, Rüden orientieren sich am
Geruch, das wird dann einige Stunden später
einsetzen. -
Gerade wenn man aus der Richtung kommt, tut es gerade schon weh, was hier im Forum von einigen als geltendes Recht verkauft wird. Warum man nicht einfach mal seine Finger stillhalten kann, wenn man letztlich keine Ahnung von dem Thema hat, werde ich nie verstehen.
Schön für Dich, wenn Du aus der Richtung kommst, Deine
Beiträge zeugen schon von einer gewissen Fachkompetenz,
nur ist nicht immer in einen solchen Forum ein Fachmann
da, andererseits sollte man die User auch nicht als dumm
und unwissend abstempeln, bes. wenn man sich zwangsläufig
mit Recht und Gesetz auseinander setzen muss, dabei meine
ich nicht unbedingt Fälle, sondern der User kann durchaus in der
Lage sein, verständliche juristische Inhalte zu verstehen,
ansonsten ist jeder Fall speziell, dafür gibt es Fachleute,
nennen sich Anwalt, die den Klienten vertreten. -
Seine Meinung diesbezüglich hatte ich ja hier schon geäußert
Ja und das war die Erfüllung des Vertrages, die Du
durchsetzen kannst, so habe ich es letztlich verstanden. -
...man KANN vertraglich durchaus Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vereinbaren. MUSS man aber nicht.
Aha, muss also nicht unbedingt da stehen....das wollte ich mal wissen,
aber bis zur vollständigen Bezahlung usw.... gilt ja dann automatisch
nach Recht und Gesetz, die Eigentumsübertragung, meine ich.
Normal mache ich Eigentumsvorbehalt, nur manchmal vergesse ich es,
deshalb....... -
Ich habe die Gesetze nicht gemacht und
die beiden Voll-Juristen von höchster
Stelle werden wohl Eure Prof's verstanden
haben, darauf kommt es an, nicht auf das,
was zufällig in einem Forum zum Besten
gegeben wird, es sei denn ihr könnt Euch
legitimieren. -
Ich glaube, die Schwester kann sich drehen wie sie
will und die Verkäuferin wird schon wissen, warum sie
einen Privatvertrag schreibt.
Die "Panleukopenie" /Katzenseuche, verwandt mit der
Parvovirose des Hundes, hat eine Inkubationszeit von
2-10 Tagen und insofern kann diese Krankheit auch beim
Käufer als "erworbene Krankheit" angenommen werden.Die Schwester muss (innerhalb der ersten 6 Monate)
nachweisen, dass die Krankheit zum Zeitpunkt der Übergabe
schon bestand, kann sie das, so greift die Beweislastumkehr
und der Verkäufer muss beweisen.
Dem gegenüber steht der Kaufvertrag s.Posting 31, wo
von Seiten des Käufers versichert wird, das bei "Gefahren-
übergang" keine ersichtliche Krankheit bestand.
Damit ist alles gesagt und sie muss nur beweisen, dass dennoch
eine Krankheit bei Übergabe des Welpen bestand und da haben
wir die Sache, dass die Krankheit auch bei ihr "erworben sein kann",
da diese schon in den ersten 2 Tagen bei der Schwester ebenso gut
ihren Beginn genommen haben kann.
Damit ist alles gelaufen und der Kreis schließt sich zu ungunsten
der Schwester.Es ist völlig unerheblich was die Verkäuferin für ein Gewerbe
angemeldet hat, der Focus liegt auf den Sachverhalt der
Krankheit "erworben oder schon bei Übergabe", der
Beweislast und Möglichkeit der Beweislastumkehr.
Vielleicht ist es so besser verständlich.