Beiträge von Sarah1

    Das hat die TE doch sc


    Ich glaub du meinst nen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung.


    Und wenn Euer Anwalt Euch sowas rät wie fahrt zum Besitzer und baut es ab (ich weiß ja grad nicht worum es geht), dann würde ich den Anwalt ggf wechseln, denn dann bewegt ihr euch ganz schnell im Bereich der sog. verbotenen Eigenmacht.

    Bewegliche Sachen verbleiben/Eigentum bei dem der es angeschafft hat,
    wir hatten es im Fall einer Fertiggarage, das Haus wurde extra verwaltet,
    die Garage durfte abgebaut werden.

    Und hier muss geprüft werden, ob der Verkäufer das überhaupt rechtlich durfte... ist die Zucht gewerblich angemeldet, ist Essig mit "privat" egal was im Vertrag steht. Niemand macht die Überprüfung nach §11 Tierschutzgesetz für seine "Zucht"stätte zum Spaß.

    Die 11 setzt ja nicht nur die "Zucht" voraus, sondern
    umfasst einen weiten Personenkreis u.a. auch den
    "gewerbsmäßigen Handel", auf dieser Basis arbeitet
    Zoo Zajac, schrieb ich bereits. Einfach mal § 11 nach
    TschG anschauen, bevor man zum "Rechtsbeistand" geht, OK.

    Kulanz meine ich nicht.
    Gute Züchter kennen die Rechte der Käufer
    und Gewährleistungsansprüche, besteht es zu
    Recht, werden sich Züchter und Käufer
    außergerichtlich einigen.
    Ich will es auch nicht unbedingt nur auf den
    VDH begrenzen, gute, seriöse Züchter gibt
    es auch in anderen Vereinen, außerdem deckt
    der VDH nur ein Viertel des Bedarfs ab, so dass
    es nicht für alle reicht, @Lololein.

    Wenn der Verkäufer einen Privatvertrag gemacht hat,
    handelt es sich um einen Verkauf "von Privat an Privat",
    die einzige Ausnahme wo Gewährleistungsansprüche
    entfallen.
    Diese Verträge benutzen nur Züchter, wirklich Private
    die sporadisch, unregelmäßig alle paar Jahre oder nur
    einen Wurf haben, auch Gewerbe/Handel könnte drunter
    fallen, ich erinnere nur an ZooZajac, der gibt generell
    keine Gewährleistung.
    Wenn ich es juristisch angehen will, trage ich als Betroffener
    erst mal die volle Beweislast. Um die Ungültigkeit des sog.
    Privatvertrages zu erreichen, muss ich beweisen können, dass
    die Frau regulär züchtet, jedes Jahr wiederkehrend,immer wieder.
    Da der AmtTA da war, kann es auch ein purer Handel sein, der
    den Käufern so nicht mitgeteilt wird.
    Habe ich hieb-und stichfeste Beweise, wäre der Privatvertrag
    ungültig und man bekommt wenigstens sein Geld zurück.

    @angelfire


    Ich hatte mir schon so etwas gedacht.
    Es ist auch nicht einfach ein Stoffsofa
    wieder "flott" zu bekommen, aber Du
    muss nicht so ungeduldig sein und "easy"
    wiederholen, die Mischung/Konzentration
    auch etwas erhöhen.


    Ich weiß noch, als ich den Beton behandelt
    habe, habe ich mehrere Mischungen runter
    gejagt, so wie ich Zeit hatte, zwischendurch
    immer wieder richtig trocknen lassen, bis Du
    merkst/riechst, dass nichts mehr da ist vom
    Geruch. Besser so, als das ganze Sofa weg
    zu werfen, obwohl: irgendwann ist vielleicht
    eh ein neues fällig, muss man überlegen, die
    Sache über ebay.


    Ich hatte nur einmal eine kranke Hündin
    auf der Couch im Wohnzimmer, da hatte ich
    auch Krankenunterlagen und Decken drauf, ist
    nichts passiert, habe Leder und wenn dass nass
    wird, ist das sicher auch nicht angenehm, wenn
    vielleicht nicht so heftig. Ansonsten brauche ich
    das Wohnzimmer für die Tiere nicht, sie haben
    ihre eigenen Zimmer mit "VIP-Room und Pippi-
    Lounge/Garten". Ich glaube ich "habe schon einen",
    man vermenschlicht die Tiere ja schon...........
    Hundefan eben... :herzen1: