Beiträge von Sarah1

    Kein Richter wird dir Recht zusprechen wenn der Verkäufer sagt er habe ein ungutes Gefühl dir den Hund zu überlassen.


    Bevor ich überhaupt eine Anzahlung nehme, finden ein oder mehrere
    telefonische Vorgespräche statt, wo ich die Haltungsbedingungen erfrage.
    Nicht jeder Interessent hat geeignete Haltungsbedingugen und in dieser
    Phase entscheide ich mich für oder gegen den Platz.
    Wenn ich den Platz als nicht geeignet ansehe, sage ich dem Interessenten ab, so
    dass es gar nicht erst, nicht einmal ansatzweise, zur Reservierung/Anzahlung kommt.
    Anzahlung nehmen und hinter her zurücktreten wird auch schwierig für den Verkäufer,m.M.


    So sollte das sein. Aber wer sagt Dir, dass es hier so gewesen ist?

    Ja, vielleicht gehe ich da zu sehr von mir aus, es kann auch ohne der
    Abfrage zur Anzahlung gekommen sein, richtig.
    Es fehlt mir auch der Anlass/Ursache des Rücktritts, eigentlich das Erste was
    ich erfrage und in einen Forum erwähne, nur dazu kein Wort.....und wir
    schreiben uns den Wolf 11.Seite...merkwürdig alles.

    Kein Richter wird dir Recht zusprechen wenn der Verkäufer sagt er habe ein ungutes Gefühl dir den Hund zu überlassen.

    Bevor ich überhaupt eine Anzahlung nehme, finden ein oder mehrere
    telefonische Vorgespräche statt, wo ich die Haltungsbedingungen erfrage.
    Nicht jeder Interessent hat geeignete Haltungsbedingugen und in dieser
    Phase entscheide ich mich für oder gegen den Platz.


    Wenn ich den Platz als nicht geeignet ansehe, sage ich dem Interessenten ab, so
    dass es gar nicht erst, nicht einmal ansatzweise, zur Reservierung/Anzahlung kommt.
    Damit hätte ich auch "ungute Gefühle" abgedeckt.


    Anzahlung nehmen und hinter her zurücktreten wegen unguter Gefühle,
    wird auch schwierig für den Verkäufer,m.M.

    Öhm, du als Laie hast doch eben noch Jessica (die alles andere als ein Laie ist) unterstellt, sie hätte keine Ahnung.

    Ja, was sie ist weiß ich nicht, sehr fachkompetent
    kam das nicht rüber, muss ja seinen guten Grund haben.


    Zu mindest habe ich eine Übereinstimmung meiner Recherche
    mit der Aussage der TE im Ansatz gefunden und der Dialog dazu
    gibt mir Recht.



    Vielleicht ganz passend auch für das Thema hier generell (auch wenn der Satz barsch klingt, den meine ich ganz freundlich): Erst mal an die eigene Nase fassen.

    Nein, dass muss ich nicht: ich habe zu keiner Zeit erwähnt
    Ahnung zu haben.

    Deine Beiträge grenzen schon an unentgeltliche Rechtsberatung und da solltest du als Nicht-Volljurist lieber die Füße stillhalten Steht übrigens so im Gesetz

    Falsch, ich habe keine Rechtsberatung durchgeführt,
    zumal ich selbst Interesse habe, wie der Fall zu sehen
    ist, diesbez. weiß die TE mehr.

    Wenn man Sätze schon mit "Ich bin zwar kein Jurist, aber..." anfängt, sollte man vielleicht einfach gar nichts schreiben.

    Ich denke, das solltest Du dem User überlassen,
    das ist ein freies Forum wo jeder seine Meinung frei
    äußern kann, solange man nicht "persönlich" wird,
    im Gegensatz zu Deiner Äußerung; ist das OK.

    (Korrektur Post 89:

    nichtYorkieMix schrieb:
    sondern: Jessica83
    Bestes Beispiel: die Anfahrtskosten zur Erstbesichtigung des Welpen sind freiwillige Aufwendungen...frag mal deine ach so kompetente Rechtsberatung aufgrund welcher Rechtsnorm man diese Kosten ersetzt bekommen kann...würde mcih ehrlich interessieren.



    du machst dich ganz schön lächerlich) Ende




    Es geht nicht unbedingt um Schaden und Kosten, der
    Focus liegt ausschließlich auf "Erfüllung des Vertrages"
    und dann gib bitte mal eine Quelle für Deine Behauptung
    "freiwillige Aufwendungen" an, denn diese Fahrt würde
    falls ein Richter anders entscheidet dann 2 mal anfallen.

    Ja ein Vertrag ist in diesen Sinne zustande gekommen.


    Und damit die Pflicht diesen zu erfüllen von beiden Seiten!

    Ich bin zwar kein Jurist, hatte mich aber nochmal
    schlau gelesen, mich interessiert alles so rund um den Hund,
    demzufolge kann man klagen auf "Erfüllung des Kauf/Vertrages bei
    Anzahlung".



    Ich bin ja nun auch so, dass ich die Dinge regle und durchziehe,
    bes. wenn "tierische Liebe" im Spiel ist, ich mich ungerecht
    behandelt fühle und die Rechtssituation nach anwaltlicher
    Auskunft gut aussieht, aber ich bin "Anwalt liebstes Kind",
    ich hoffe Du auch, ansonsten muss man Nutzen und Schaden
    berechnen. Erfahrungsgemäß bringt meist ein anwaltlicher
    Briefwechsel den Erfolg, wenn man sich außergerichtlich einigt.


    In Deinem speziellen Fall ist es ja so, egal was Du tust und wie Du
    Dich entscheidest, es wird immer das Richtige sein.


    Vielleicht wäre es besser gewesen, die Frage in einem Rechts-
    Forum zu stellen, da dort sehr sachlich herangegangen wird.
    Dein Anwalt ist natürlich nicht zu überbieten, ganz klar.
    Egal wie, viel Erfolg.

    Ganz ehrlich, ihr beiden schreibt euch so einen Quatsch zurecht, dass es schon weh tut das zu lesen.

    Es ist immer wieder faszinierend, dass Leute
    die juristisch nicht ausgebildet sind und sich nicht
    einmal die Mühe machen nach zu lesen, alles immer
    ganz genau wissen.



    Bestes Beispiel: die Anfahrtskosten zur Erstbesichtigung des Welpen sind freiwillige Aufwendungen...frag mal deine ach so kompetente Rechtsberatung aufgrund welcher Rechtsnorm man diese Kosten ersetzt bekommen kann...würde mcih ehrlich interessieren.



    du machst dich ganz schön lächerlich

    Es geht nicht unbedingt um Schaden und Kosten, der
    Focus liegt ausschließlich auf "Erfüllung des Vertrages"
    und dann gib bitte mal eine Quelle für Deine Behauptung
    "freiwillige Aufwendungen" an, denn diese Fahrt würde
    falls ein Richter anders entscheidet dann 2 mal anfallen.

    @YorkieMix


    Ich hatte zuerst ja auch abgestellt auf die
    Frage "Eigentum" und vollständige Bezahlung,
    aber ich glaube doch eher, dass ein gültiger
    Kaufvertrag zustande gekommen ist voraus
    gesetzt, dass beidseitiger Willen zur Anzahlung
    vorlag und wenn Du die Kto.-Nr. bekommen hast,
    wäre das schon mal ein Beweis des Willen vom
    Verkäufer zum Kauf und Vertrag.
    Interessant der Fall, ein Schaden muss auch nicht
    eingetreten sein, Du pochst einfach auf Erfüllung,
    meinte das Dein Anwalt in etwa ?
    Den Rücktritt kann der Verkäufer nur aus wichtigen
    Grund anmelden........hhmmmm...dann lässt
    er den Hund "sterben", nur dass muss er nachweisen
    oder Ersatz !? Schwierig aber interessant.