Beiträge von Sarah1

    Ich habe gerade gestern zwei kleine Mäuse
    gehen lassen müssen und in diesen Momenten
    ist man immer alleine. Es ensteht eine Lücke
    und der zurückgebliebene Bruder zeigt auch
    Emotionen, was inzwischen auch wissenschaftlich
    bewiesen ist. Hunden sollte man keine Gefühle
    absprechen.

    .. Mit meinem Züchter hab ich lange telefoniert, der hat gesagt dass er nicht denkt dass es Probleme gibt wenn wir uns wieder einen 2. Hund holen, allerdings würde er uns in diesem Fall zu einer Hündin raten, was auch absolut in meinem Interesse ist.
    Mit dem Trainer hab ich darüber noch nicht gesprochen, war bisher für MICH noch kein konkretes Thema...

    Dein Züchter hat Recht, ich habe auch mehrere Hunde
    im Babyalter vermittelt, wo der Partner plötzlich alleine
    war und schlimme Symptome zeigte, wobei jeder Hund
    speziell ist und es auf seine Art und Weise "versucht" zu
    verarbeiten. In einem Fall war es so schlimm, dass der
    Hund nichts mehr fraß, als sein neuer Kumpel kam, war
    er wie ausgewechselt und lebte wieder auf, bis heute noch.


    Aus meiner Erfahrung hast Du nur eine Chance Deinem
    Hund zu helfen: nämlich einen neuen Partner geben.
    Dabei ist es egal, ob Rüde oder Hündin wichtig ist nur,
    dass sie aus einem Stall/Linie kommen und Babys sind.
    Wenn Du nicht züchten willst, muss einer kastriert werden,
    aber das weißt Du ja.


    Alles andere was Du jetzt versuchst ist eine "Not-Zwangs-
    Umerziehung" und verschlimmert nur die Situation in der
    Dein Hund steckt. Er alleine kann sich nicht helfen, das kann
    nur der Mensch und der muss nur das Richtige tun, Du bist auf
    dem besten Weg. Alle Gute.

    Magst Du dazu mal einen Link einstellen?
    Bei "meiner" Rasse ist das im VDH angeschlossenen Verein sehr streng reglementiert. Sehr traurig, wenn das anderswo nicht so ist!

    Ich hatte damals das ausgearbeitet und
    mit dem VDH korrespondiert.
    Heute möchte ich nichts mehr davon wissen,
    es berührt mich zu sehr.
    Wenn Du Interesse hast, braucht man nur mal
    die VDH-Zuchtordnung zu der bestehenden
    des DSH-Vereines zu vergleichen, da stößt
    man automatisch darauf.
    Kurioser Weise, müssen sich alle anderen Vereine
    an die VDH-Zuchtordnung halten und tun es auch,
    dieser eben nicht und das hat seinen Grund, nur
    das ist eine andere Spielwiese und geht zu OT.

    Dieses Ausbeuten der Hündinnen ist selbst im Schäferhund-
    Verein per Zuchtordnung festgelegt, wohlbemerkt:
    unter der Schirmherrschaft des VDH.
    Die bekommen keine Zuchtpause, weder bei zuviel
    Welpen noch bei Kaiserschnitten, da wird munter
    durchgezüchtet, wer will da einem alten Mann am
    "Bart kraulen", da muss man erst einmal wo ganz
    anders beginnen.

    @'Gismo


    Meine eigentliche Frage wurde leider
    nicht beantwortet, das übrige weiß ich
    schon.
    Es wurden Vitamine getestet und da ist
    es definitiv so, dass diese in sog.
    guten NF-Sorten eben nicht drin sind,
    das ist nun mal so, da geht kein Weg
    vorbei und ich lege nun mal Wert
    auf ausgewogenes Futter.

    Ich habe soeben nochmal bei der Tierarztpraxis angerufen und der Halter wollte wohl doch keine Autopsie des Hundes. Ebenso wollte er nicht, dass ich seinen Namen und Adresse erhalte, die Praxis hat ihm aber meine Daten mitgegeben.


    Nun weiß ich nicht, was kommt. Betont hat die Dame noch, dass der Hund keine äußerlichen Verletzungen hatte und vermutete, dass da ein Nerv getroffen wurde oder so.. also auch nur Spekulationen.


    Ich weiß nun echt nicht weiter. Was kommt noch auf uns zu? :( :


    Alles was Du noch kannst ist abwarten und ich vermute
    mal ganz stark, da kommt gar nichts, denn ohne jeden
    Nachweis/Obduktion macht es keinen Sinn, Dich zu
    beschuldigen, zumal der TA keinen Biss bestätigen
    konnte.
    Den Hinweis, die "keine Bissverletzung feststellbar"
    schrftl. vom TA geben zu lassen fand ich gut, nur werden die es
    nicht machen. Ist aber kein Problem, wenn Du den Namen
    des Hundes weißt und das Datum des Behandlungstages wird
    im Falle eines Rechtsstreits Dein Anwalt tätig, indem er die
    Akte/Kopie des Hundes anfordert.


    Du musst jetzt davon ausgehen, dass Dein Hund nicht gebissen
    hat und der andere Hund aus unerklärlichen Gründen
    umfiel und tot war. Eine Obduktion lehnen die HH ab, warum
    auch immer.
    Finde es allerdings sehr merkwürdig, dass sie keine Obduktion
    machen lassen und die Adresse auch verheimlichen.
    Damit hat sich der Fall für Dich eigentlich erledigt, so sehe ich das.


    Falls das OA in den Fall einsteigt, wären die Auflagen und sonst.
    zu erfüllen, nur sie müssen zu Recht bestehen und Du musst
    auch angehört werden. Da sehe ich auch nicht viel auf Dich
    zukommen. Max. vielleicht der Hunde-Führerschein.
    Einfach erst mal "easy" bleiben, etwas anderes bleibt Dir
    ohnehin nicht übrig und von mir aus würde ich in keiner
    Richtung tätig werden. Dennoch alles Gute.

    Der Hund ist und bleibt ein Raubtier und von
    daher können solche Situationen jederzeit
    und jeden passieren.


    Rein rechtlich hat jeder der Beteiligten die
    Aufsichtspflicht für seinen Hund/e.
    Will der eine Beteiligte vom anderen etwas
    einklagen, so ist er in der Beweispflicht.
    Der Tod des einen Hundes ist nicht automatisch
    die Verletzung der Aufsichtspflicht und Schuld
    des anderen Hundes und HB, so dramatisch wie
    der Fall auch liegt.


    Wenn alle Beteiligten Klarheit haben wollen, ist
    eine Obduktion unumgänglich, denn streng
    genommen, hätte sich Frauchen/Herrchen eine
    Venedig-Maske auf's Gesicht gesetzt und ihr Hund
    an Herzversagen verstorben, kann man auch nicht
    den Nächsten der dabei steht verantwortlich
    machen. Das muss schon hieb-und stichfest sein.
    Ich vermute mal, dass das Herz hier schneller ge-
    kommen ist, als jeder Biss.


    Erst wenn das Obduktionsergebnis da ist, kann
    man sich entscheiden was zu tun ist, da hat man
    3 Möglichkeiten:


    1. Der HB des verstorbenen Hundes sieht ein, dass
    ihr Hund ein schwaches, behandeltes o. nicht
    behandeltes Herz z.B. hatte und lässt ab,


    2. je nach Schuldlage, sollte man sich besser
    untereinander einigen, entweder einer übernimmt
    die ganzen Finanzen, besser und eher ist die Hälfte
    üblich,


    3. oder: eine Partei ist so uneinsichtig, dass gar nichts
    mehr geht, dann käme Rechtsanwalt, Gericht in Frage,
    am Ende läuft das auf einen Vergleich hinaus, schon weil
    beide Halter gleiche Aufsichtspflichten haben, dann sollte
    man lieber gleich die Sache mit Punkt 2 beenden und hat
    eine Menge Geld gespart.


    So sehe ich das, aber ich bin kein Rechtsanwalt und meine
    Meinung ist keine Rechtsauskunft, will man mehr Infos,
    muss man wenigstens ein Beratungsgespräch bei einem
    RA machen.

    Ja, ich schrieb: wenn es unbedingt sein muss,
    wir sind in D und in der Schulmedizin und die
    kennen nichts anderes.
    Werden Kontraindikationen und Dosierungen
    beachtet, passiert erst mal nichts, leider
    haben aber einige TÄ Probleme die BPZ
    umzusetzen.