Beiträge von Sarah1

    Wie währe es wenn ich gar keinen Vertrag mache ?aber einen Kaufvertrag habe in dem ein Vorkaufsrecht des Züchters steht Impfpass unsw vom Hund habe .

    Nur Du kannst Dir als Verkäufer ein Vorkaufsrecht in den Vertrag eintragen. Der Impfpass gehört zum Hund, den bekommt der
    neue Besitzer/Käufer.

    Dass Du Das nicht verstehen kannst, kann ich nachvollziehen. Vielleicht hat jemand anders Lust sich mit Deiner provokanten Art und Deinen abstrusen Beiträgen auseinanderzusetzen. Ich nicht.


    Viel Glück.

    Danke für die Blumen. Auch eine Art mit Usern
    umzugehen, die im Grunde Euer Forum tragen.
    Von dem was Du da schreibst, stimmt nichts,
    aber rein gar nichts, wenn, sollte es mir leid tun.
    Wollte es nur für Dummys wie mich erklärt haben.

    Wenn ich die entstandenen Kosten erstatten muss, um den Hund im extremfall zurückzuholen ,ist nicht das Problem ,das würde ich tun .

    Es geht um mehr als Gut und Geld; es geht um ein
    Lebewesen mit Emotionen mit denen nicht so
    gespielt werden darf und solange du nicht einmal
    hier so ehrlich bist, den Anlass zu nennen, ist das
    eine wie das andere sehr nebulös, unfair und unseriös, m.M.

    Im Dachverband werden lediglich seit 1906 erfolgreich Koppelgebrauchshunde gezüchtet. Ohne Frisur.

    Ich habe mich mit der Rasse noch nicht näher
    beschäftigt und kann Deine Aussage nicht zuordnen.
    Wie ist also der Kryptorchismus mit dem Koppelgebrauchshund,
    ohne Frisur zu sehen ? :ka:

    Jeder Vertrag wird Probleme machen, wenn ich den
    Hund zurück haben will.
    Leider kennen wir den Anlass nicht, um überhaupt
    richtig einzuordnen und beraten zu können.
    Von daher wäre ein richtiger Verkauf besser und
    für beide Seiten fair und eindeutig.
    Was soll das 'Gezerre' um den Hund nach Jahren ?
    Schrecklich, grässlich........

    Ja, meine Zuchtordnung, gerade noch mal gelesen.


    Man muss auch immer noch sehen, woher prozentual
    die Einhoder herkommen.
    Das schließt nicht aus, dass es im VDH nicht doch
    Einhoder gibt, nur das wird anders gehandhabt.
    Ich hatte auch mal einen drunter vor zig-Jahren,
    das habe ich im KV vermerkt, auch das es im Preis
    Berücksichtigung fand. Das Elterntier ging aus der Zucht.

    An sich will er sich ein 'Hintertürchen' offen halten,
    falls es dem Hund schlecht geht, dass er ihn in Jahren
    wieder problemlos zurück bekommt.


    Nur das kann ich im KV unter sonst. und Vorkaufrecht
    auch formulieren.
    Es kann ja auch mal was auf Seiten des Käufers eintreten,
    wo der Hund weg muss, auch deshalb behält man sich ein
    Vorkaufsrecht vor.
    Der Hund käme dann zum 'Zeitwert' zurück, ganz kostenlos
    wird es nicht gehen, aber billiger als Anwalt und Gericht.

    Ich habe jetzt noch mal in meiner ZO nachgesehen
    und da stehen 14 zuchtausschließende Fehler,
    darunter Monorchismus/Kryptorchismus.


    Das ist ein unbedingtes 'Muss' diese Tiere nicht
    in die Zucht zu nehmen und normalerweise tue
    ich das ja auch als Züchter schon. Tiere dieser
    Coleur werden in 'Privathand ohne Zuchtinteresse'
    vermittelt.


    Wenn das alle Vereine tun würden, gäbe es in der
    Tat wenig bis keine Einhoder und was bei mir in
    der ZO steht, wird im ganzen VDH so gehandhabt.


    Außerhalb des VDH treten dann solche Stilblüten auf,
    die dann scheinbar doch in die Tat umgesetzt werden
    und mit Einhodern wird lustig, locker weiter gezüchtet;
    nicht unbedingt zur Freude von Käufern, die dann auf
    den OP-Kosten sitzen bleiben. Sie werden weder aufgeklärt,
    noch zeigen Züchter und Vereine Verantwortung für den
    Erhalt der Rasse und deren Gesundheit.

    Das ist kein FCI/VDH geführter Verein.
    Habe keinen Hinweis gefunden und in der Zuchtordnung
    'zuchtausschließende Fehler' vermisst.
    Ich halte das für einen Mangel und ist sicher nicht representativ
    und wegweisend, m.M.