Beiträge von Sarah1

    Zunächst muss vor jeder weiteren Behandlung sicher gestellt werden,
    dass das Tier wirklich wurmfrei ist. Kannst Du bzw. der TA das ?


    Es kann auch eine 2. WK nötig werden kann, wenn sie rappelvoll
    mit Würmern ist. Der Körper wehrt sich und dazu hat der Hund
    zwei Ausgänge: entweder er reagiert nach hinten mit Durchfall
    oder nach vorn mit Erbrechen. Deine hat den Vorderausgang
    gewählt.
    Wann wurde sie denn überhaupt zum letzten Mal entwurmt ?
    Oder lief das Ganze über Kotproben ?


    Symptome wie Erbrechen habe ich schon gehabt, nur wegen
    Würmern nicht. Ich habe mein Mittel und kann es mit einer
    Gabe stoppen, nur das dürfte bei Würmern fehlschlagen.

    @Samsibar


    Was Du ausführst ist ja richtig, nur ging es hier um Betrachtungen zur
    Garantie und Gewährleistung.


    In Deinem Link ist die ganze Palette der Gewährleistung abgehandelt
    wurden und letztlich die Rückzahlung des KP als erfolgreich dargestellt.
    Finde ich auch interessant, welchen Spielraum die Gewährleistung lässt,
    nur jeder Fall liegt anders und da es um Lebewesen geht, wird die
    Rechtssprechung diesbezüglich sich immer etwas schwierig gestalten und
    auf den Einzelfall bezogen sein.

    Wer außer dir kommt denn bitte auf die Idee, dass eine Garantie die Gewährleistung ausschließen würde? Das geht gar nicht.
    Eine Garantie gibt es immer zusätzlich zur Gewährleistung.

    Sorry...'nicht' fehlt, steht aber an anderer Stelle richtig, schon im ersten Zitat von Dir.


    Ja, Garantie existiert neben der Gewährleistung, abgerechnet wird nur eins.

    Was dieser Züchter zusichert, geht in ganz vielen Punkten weit über die Gewährleistung hinaus:
    - seine Zusage ist nicht nach oben begrenzt. Gewährleistung sichert nur maximal den Kaufpreis.
    - seine Zusage bezieht sich auch auf Erkrankungen, die nicht verschuldet sind. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf zugesicherte Eigenschaften.

    Das ist Unsinn, seine Zusage ist nach oben auf 50% begrenzt, den Rest
    zahlt der Käufer.
    Mit Gewährleistung gibt es bei Nachbesserung alle Behandlungskosten plus
    sonst. Kosten und die können den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen.


    Erkrankungen die nicht verschuldet sind ?
    Wer legt das fest im Garantiebereich ?
    Kann er das nicht nachweisen, zahlt er alles bei Gewährleistung/Nachbesserung, bei Garantie 50 %.


    Falsch ist die 'Gewährleistung nur auf zugesicherte Eigenschaften'.
    Erst mal macht das kaum einer bei einem Welpen und wenn werden die
    bei der Gewährleistung auch zusätzlich rechtlich abgesichert.
    Bei Garantie Pech gehabt, wenn sie nicht eintreten.


    Ich habe doch genau beschrieben, WAS der Züchter garantiert. Es ist eine Leistung, die er vertraglich zusichert. Freiwillig und zusätzlich zu allem was er zusichern muss.

    Ja, abgerechnet wird aber nur eins und alles zu 50%. Faszinierend.



    Stell dir vor in einem Wurf tritt plötzlich Epi auf. Da bei den Vorfahren kein solcher Fall bekannt war, trifft den Züchter keine Schuld. Da er niemals versichert hat, seine Welpen seien garantiert Epi-frei (so doof ist der nämlich nicht), würde die Gewährleistung überhaupt nicht greifen. Die Welpenkäufer stünden im Zweifel ganz allein da.

    Im Fall der Epi gibt es die angeborene und die erworbene. Alles was
    bis ein Jahr ist fällt unter die Gewährleistung und bei der später
    erworbenen greift das Eigentumsgesetz. Man muss sich auch mal daran
    gewöhnen, das ich mit KV Eigentümer bin und selbst Behandlungen zahlen muss.
    Bei Deiner Garantie kann der Züchter behaupten was er will und Du stehst als
    Käufer alleine da, die Gewährleistung erst, sichert Dir das Recht bei angeborener Epi.



    Du unterstellst unglaublich viel.
    Nichts davon passt auf das Beispiel.

    Ich unterstelle gar nichts und da kannst Du noch so viel schreiben,
    es wird nicht Richtiger dadurch.
    Es gibt nicht nur *Dein oder ein Beispiel* , sonder jeder Fall ist
    individuell und muss gesondert betrachtet werden, dafür steht
    eben das Gewährleistungsrecht, was die Rechte der Käufer stärkt.
    Aber OK, meine Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar, also
    frag einen Anwalt.

    Eine vertraglich zugesicherte Garantie ist genau das: eine Garantie. Wieso soll die keine Wirkung haben?

    Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Rechte gibt irgendjemand aus der Hand, wenn der Züchter sich vertraglich zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet?


    Weil im Ernstfall die Haftung des Züchter nicht ausgeschlossen
    werden kann und diese über die 2-jährige Gewährleistung läuft.


    Die Garantie ist ein 'Kuhhande' zu Lasten des Käufers', sobald er
    sich darauf einlässt.



    Mit der Gewährleistung hat das nicht viel zu tun, denn die Gewährleistung hat ziemlich enge Grenzen. Beim Hund kommt da eigentlich nur die Rückabwicklung des Verkaufs in Frage oder man einigt sich auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Beides sind völlig andere Pflichten/Rechte als das oben Beschriebene.

    Der Hund wird nur über die Gewährleistung geregelt.
    Kein Züchter dieser Welt kann eine Garantie geben.
    Das ist unseriös.


    Nehmen wir mal an, es stehen nach Aussage einer T-Klinik
    8000 € Kosten an plus sonst Kosten wegen einer Erbkrankheit
    an und Du glaubst an die Garantie, hast Du schon mal das Problem,
    den Züchter zu überzeugen, dass es unter seine Haftung fällt.
    Egal wie, bist Du erst mal mit/ab 4000 € locker dabei, der Züchter
    kann es sich raussuchen ob er zahlt oder nicht, bei Garantie wenn,
    immer nur 50%.


    Die Gewährleistung stärkt das Recht des Käufers ganz anders,
    indem Du, bei genetisch bedingten Sachen immer das Recht auf
    Nachbesserung hast, soweit der Züchter aus Verschulden des
    Züchters und Verpaarung zurückzuführen ist.
    Hier zahlt der Züchter alles und nicht wie bei Garantie 50% oder
    gar nichts und der Verkäufer bleibt auf den Kosten sitzen, zu 100%.
    Interessant gerade in unserer heutigen Zeit von Schwarz/Vermehrer
    aber auch Züchter-Zuchten.
    Außerdem hast Du das Recht auf Ersatz, Minderung des Kaufpreises
    oder Rücktritt vom Vertrag, je nach Fall und wie ein Gericht entscheidet.


    Die gegebene Garantie ist eine Farce, denn sie schließt die Gewährleistung
    nicht aus.
    Die Garantie wird nicht auf Hunde angewandt und ist völlig deplaziert.



    Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Rechte gibt irgendjemand aus der Hand, wenn der Züchter sich vertraglich zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet?

    Die Garantie ist eine freiwillige Sache von Herstellern, welche der Züchter
    für sich ausnutzt, die aber auf Sachen angewendet werden und neben
    der Gewährleistung laufen.
    Welche Rechte Du aus der Hand gibst, wenn Du Dich an die 'Garantie gebunden
    fühlst', habe ich oben beschrieben.
    Mit der Garantie zahlst Du als Käufer immer drauf, notfalls 100% und verzichtest
    auf z.B. Dein Nachbesserungsrecht, wo der Züchter u.U. alles übernehmen muss
    nach Gewährleistungsrecht.
    Ganz aus der Hand gibt man die Gewährleistung nicht, nur man muss eben wissen,
    dass man sich 'rumdrehen' kann und den Züchter notfalls über Gewährleistung,
    neben der Garantie, haftbar machen kann. Nur das wissen die Wenigsten und
    genau darauf setzt ein unseriöser Züchter, wie man an Deiner Darstellung
    beeindruckend sieht.

    Meinem Racker merkt man mit seinen fast 14 Lenzen das Alter kaum an. Freitag bekam er ja die letzte Vetmedin, daraufhin waren wir 7 Stunden später wieder zur Tierklinik,
    da er wieder ganz schlapp war, nichts futterte und in der Klinik erbrach er sich zweimal ganz heftig. Seitdem haben wir Vetmedin weggelassen und bisher geht es meinem Dackelchen richtig gut.
    Heute fordert er sein Futter auch wieder ein. Ich finds halt nur komisch, dass 3 Mal nach der Gabe von Vetmedin wir zur Klinik mussten. Vielleicht ist es ein riesengroßer Zufall, aber ich bin jetzt doch sehr, sehr vorsichtig
    in Bezug auf das Medikament.

    Wegen der Vetmedin, hier mal ein alter Thread mit
    ähnlichen Überlegungen und Nebenwirkungen:


    Vetmedin - schlimme Nebenwirkungen bei meinem Hund

    Eine Garantie leistest das was die "Garantiebestimmungen" enthalten.


    Ich kenne einen Züchter, der garantiert, dass er in den ersten beiden Jahren auftretende möglicherweise zuchtbedingte Erkrankungen (also keine Infektionen oder Unfälle) mit 50% der anfallenden TA-Kosten trägt.


    Das klingt nicht nur gut, das ist auch gut (für den Käufer, der gewillt es es im Fall der Fälle tatsächlich in Anspruch zu nehmen).


    Das ist überhaupt nicht gut, denn der freiwillige Garantie-Akt
    irgendeines Züchters hat keine rechtliche Wirkung.


    Genbedingte Erdefekte und-krankheiten laufen aber über
    die Gewährleistung und sind rechtlich genau fixiert.
    Das hat man mit dem neuen Verbrauchsrecht ja deshalb gemacht,
    um die Rechte der Käufer zu stärken und nicht um dem Verkäufer
    noch einen 'Bonus' zu geben und Deine Rechte aus der Hand zu geben.

    Wer macht denn so etwas mit der Garantie bei Hunden ?
    Ich kenne keinen Züchter.
    Macht auch keinen Sinn, da nebenher die Gewährleistung
    immer läuft. Klingt vielleicht gut, ist es aber nicht.