Eine vertraglich zugesicherte Garantie ist genau das: eine Garantie. Wieso soll die keine Wirkung haben?
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Rechte gibt irgendjemand aus der Hand, wenn der Züchter sich vertraglich zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet?
Weil im Ernstfall die Haftung des Züchter nicht ausgeschlossen
werden kann und diese über die 2-jährige Gewährleistung läuft.
Die Garantie ist ein 'Kuhhande' zu Lasten des Käufers', sobald er
sich darauf einlässt.
Mit der Gewährleistung hat das nicht viel zu tun, denn die Gewährleistung hat ziemlich enge Grenzen. Beim Hund kommt da eigentlich nur die Rückabwicklung des Verkaufs in Frage oder man einigt sich auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Beides sind völlig andere Pflichten/Rechte als das oben Beschriebene.
Der Hund wird nur über die Gewährleistung geregelt.
Kein Züchter dieser Welt kann eine Garantie geben.
Das ist unseriös.
Nehmen wir mal an, es stehen nach Aussage einer T-Klinik
8000 € Kosten an plus sonst Kosten wegen einer Erbkrankheit
an und Du glaubst an die Garantie, hast Du schon mal das Problem,
den Züchter zu überzeugen, dass es unter seine Haftung fällt.
Egal wie, bist Du erst mal mit/ab 4000 € locker dabei, der Züchter
kann es sich raussuchen ob er zahlt oder nicht, bei Garantie wenn,
immer nur 50%.
Die Gewährleistung stärkt das Recht des Käufers ganz anders,
indem Du, bei genetisch bedingten Sachen immer das Recht auf
Nachbesserung hast, soweit der Züchter aus Verschulden des
Züchters und Verpaarung zurückzuführen ist.
Hier zahlt der Züchter alles und nicht wie bei Garantie 50% oder
gar nichts und der Verkäufer bleibt auf den Kosten sitzen, zu 100%.
Interessant gerade in unserer heutigen Zeit von Schwarz/Vermehrer
aber auch Züchter-Zuchten.
Außerdem hast Du das Recht auf Ersatz, Minderung des Kaufpreises
oder Rücktritt vom Vertrag, je nach Fall und wie ein Gericht entscheidet.
Die gegebene Garantie ist eine Farce, denn sie schließt die Gewährleistung
nicht aus.
Die Garantie wird nicht auf Hunde angewandt und ist völlig deplaziert.
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Rechte gibt irgendjemand aus der Hand, wenn der Züchter sich vertraglich zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet?
Die Garantie ist eine freiwillige Sache von Herstellern, welche der Züchter
für sich ausnutzt, die aber auf Sachen angewendet werden und neben
der Gewährleistung laufen.
Welche Rechte Du aus der Hand gibst, wenn Du Dich an die 'Garantie gebunden
fühlst', habe ich oben beschrieben.
Mit der Garantie zahlst Du als Käufer immer drauf, notfalls 100% und verzichtest
auf z.B. Dein Nachbesserungsrecht, wo der Züchter u.U. alles übernehmen muss
nach Gewährleistungsrecht.
Ganz aus der Hand gibt man die Gewährleistung nicht, nur man muss eben wissen,
dass man sich 'rumdrehen' kann und den Züchter notfalls über Gewährleistung,
neben der Garantie, haftbar machen kann. Nur das wissen die Wenigsten und
genau darauf setzt ein unseriöser Züchter, wie man an Deiner Darstellung
beeindruckend sieht.