Solche Dinge passieren und ja, beide Parteien tragen hier wohl eine Mitschuld.
Ja, so sieht es auch das Gesetz:
Der Hundebesitzer schafft allein durch das Halten eines Hundes eine besondere Gefahrenquelle für seine Umwelt und ist daher auch ohne schuldhaftes Handeln für einen Schaden verantwortlich und haftbar (Gefährdungshaftung gemäß §833 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch) zu machen.
Denn: ohne Hund, kein Schaden.
Für „Luxustiere“ - wie den Hund - gilt die Gefährdungshaftung uneingeschränkt.
Das heißt in einem Streitfall, bei dem es nur um die Schäden bei den Hunden geht - werden beide hälftig "verurteilt" - EGAL ob einer total unschuldig ist, weil er beispielsweise seinen Hund brav und eng an der Leine geführt hat und der andere unangeleint den Hund verletzt hat.
Das ist den wenigsten Halter klar.
Das heißt, wenn ich mit meinem Hund ordentlich gesichert gehe, ein anderer Freilaufender kommt und beißt ihn. Es entstehen TA-Kosten in Höhe von 4000 Euro. Dann habe ich rechtlich gesehen maximal Anspruch auf die Hälfte an Erstattung beim gegnerischen Halter. Da gibts aber noch einen Haken. Die gegnerische Hundehaftpflicht (sollte eine vorhanden sein) bezahlt aber nur bei solchen Schäden rein zwischen Hunden einen gewissen Höchstbetrag der weit weit unter 4000 Euro liegt oder den "Neuwert" der beschädigten "Sache" ... Ich meine mich erinnern zu können (Interessierte können googlen), dass der Neuwert eines Hundes in diesem Zusammenhang bei 800 Euro liegt ...
Die fehlende Differenz zu meiner Hälfte kann ich dann vielleicht auf dem normalen Weg einklagen. Aber nicht bei der gegnerischen Haftpflicht, sondern bei dem Halter privat. Deshalb empfiehlt sich neben einer Haftpflichtversicherung für den Hund noch eine Rechtschutzversicherung.
Wers nicht glaubt, kann sich gerne von seiner Haftpflichtversicherung anhand eines Fallbeispiels aufklären lassen.
Es gibt zwar einige Versicherungen, die zahlen kulanterweise manchmal mehr als sie müssten, manchmal sogar die volle Summe - aber das sind Ausnahmen, verpflichtet sind sie dazu nicht.
Unsere Nachbarshündin wurde bereits 4 mal "unverschuldet" angeleint gebissen - es entstanden einmal OP-Kosten in Höhe von über 2000 Euro. Die gegnerische Versicherung übernahm nur etwa ein Drittel der Summe.
Womöglich erklärt sich das Entsetzen mancher hier durch die Tatsache, dass man selber täglich in solchen Situationen ist und sich nicht bewusst war, dass eine ungewollte Hundebegegnung auch so enden kann. Tausende von Malen gehen solche Begegnungen gut aus - und dann geschieht es eben.
So siehts aus ... Wenn ich meinen Hund frei laufen lasse und der rasselt bei einem ungnädigen Vertreter rein und wird verletzt, bin ich doch eigentlich am meisten Schuld - denn mein Hund hat die Distanz so verkleinert, dass es überhaupt zu einer Beißerei kommen konnte. Dabei spielt es auch gar keine Rolle, ob der ungnädige angeleint, an der Schlepp oder gar nicht gesichert war. Oder der Angeleinte - also mein Hund wird vom Freilaufenden angegriffen - gleiche Sache (die Situation hatte ich schon - deshalb habe ich mich informiert). Beide sind schuld durch die gesetzlich festgelegte Gefährdungshaftung des Hundehalters.
Und selbst an der Leine können zwei Hunde so aneinander geraten, dass kein Mensch die trennen kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Also ist es logisch erstmal Abstand zu nehmen, in der Hoffnung die zwei lassen von alleine voneinander ab.
Im vorliegenden - unerwartet tragischen Fall - sind Schuldzuweisungen in dem Sinne also vollkommen fehl am Platz. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, wird der Gesetzgeber die Schuld und den Schaden hälftig teilen. Eine gerechtere Möglichkeit gibt es auch nicht.
Ein Tier lässt sich eben nicht berechnen. Also trage ich als Halter automatisch die Mitschuld, wenn was passiert ...