Ja jetzt wo ich so darüber nachdenke das es dann ja doch kein Züchter war ich aber nunmal ein Schriftstück der Reservierung und Anzahlung habe habe ich mal gegoogelt und folgendes gefunden:
Antworten einer Rechtsanwältin allerdings der Ausgangslage eines privaten Verkäufers:
Frage:Das heisst ich habe keinerlei Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten?
Antwort:Da die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt auch der mündliche Vertrag. Und der einmal geschlossene Vertrag ist einzuhalten, was hier das Problem ist. Der Käufer kann ja grundsätzlich auf Vertragserfüllung bestehen.
Ich würde ihm am liebsten diesbezüglich eins vorm Bug knallen damit er weiß wo der Wind herweht.
Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
Gesetzlich hätte ich ja nach der Aussage Anrecht drauf.
Sollte dieser Vertrag dann nicht erfüllt werden so besteht dann ja sicher auch wieder Ersatz auf Schaden?
Nicht das ich hier so rüberkomme das es mir ums Geld geht aber schon aus der Sachlage raus.