Beiträge von summerson

    Ich denke, dass die Punktion auch in einer Tierarztpraxis gemacht werden kann. Wenn Du die Möglichkeit hast würde ich aber eine Tierklinik vorziehen, denn die können in der Regel sofort das punktierte Gewebe untersuchen, in der Praxis wird es eingeschickt und Du wartest nochmal ein paar Tage auf das Ergebnis. Ich bin damals ohne Termin in die Klinik (Tierärztliche Hochschule Hannover) gefahren, das kostete zwar etwas mehr ohne Termin, aber so hatten wir sofort die Gewissheit.
    Die Blutwerte meiner Hündin waren damals alle normal . Daran konnte man nix erkennen :-/ bei meinem Kater waren die glaube ich die Leukozyten enorm hoch.

    Hallo Sulifralo,
    da meine Hündin und mein Kater beide an einem Lyphom erkrankt sind habe ich mich mit diesem Thema sehr viel befasst. Ich habe mal die Aussage einer Tierärztin gelesen, dass bei einer generalisierten Lymphknotenschwellung und gutem Allgemeinbefinden des Tieres eigentlich nur Lymphdrüsenkrebs bleibt. Du schreibst nicht, dass es Deinem Hund sehr schlecht geht.
    Daher würde ich Dir auch zu einer schnellstmöglichen Punktion raten, damit dann so schnell wie möglich eine Behandlung beginnen kann, da die Erkrankung ohne Behandlung in der Regel sehr schnell voranschreitet.
    Ich möchte Dir keine Angst machen, im Gegenteil. Bei meinem Kater wurde das Lymphom als sehr bösartig eingestuft mit einer äußerst schlechten Prognose. Ich habe mich bei ihm gegen eine mehrwöchige Chemo entschieden, da die Lebenserwartung damit auch nur ca 6 Monate gewesen wäre, sondern andere Alternativen gewählt. Das ist mittlerweile fast 2 Jahre (!!!) her.
    Es ist leider eine sehr häufige Krebsart bei Hunden.
    Lass ihn lieber so schnell wie möglich weiter untersuchen, denn Abwarten bringt Dich in dem Fall leider nicht weiter.
    Mitfühlende Grüße
    Susanne

    Uhi, was für eine Geschichte. Bleibt der Hund denn bei dir, ober hast du ihn mittlerweile ins Tierheim gebrachtß

    das kann ich Dir sagen. 48 Stunden pure Aufregung! Ich habe es nur in Kurzform zusammengefasst. Da gab es noch so viel drum und dran - das kann man gar nicht alles wiedergeben.
    Wir hatten vereinbart ihn bis zur Vermittlung hierzubehalten - und er ist heute abend bei einer Interessentin, die ihn auch zu 99,9% behält, wenn es mit dem bereits vorhandenem Hund klappt. Das sieht aber gut aus. Es ist ein wahnsinniger Glücksgriff, dass sich das so schnell ergeben hat. Normalerweise dauert so etwas deutlich länger.

    Darf ich fragen, wieso du diesen Thread gestartet hast, also inwiefern du in die Sache involviert bist?

    Ja, darfst du.
    Vor ein paar Tagen erfuhr ich über das Internet von der Suche nach dem Besitzer eines sehr scheuen Hundes, der einige Tage in einem Ort umherirrte. Darüber ergab sich der Kontakt zu einer Frau, die diesen Hund erkannt hat und wusste, dass der Halter diesen Hund abgegeben hätte. Das hatte der Halter, den sie flüchtig kannte, ihr persönlich gesagt. Wir fuhren gemeinsam zu dem Ort und konnten den Hund mithilfe ihres Hundes einfangen. Da das Tierheim bereits geschlossen hatte nahm ich ihn mit nach Haus und informierte das Tierheim am nächsten Tag und bot gleichzeitig an, ihn bis zur Klärung der Verhältnisse hierzubehalten. Wir vermuteten zwar schon, dass er ausgesetzt wurde, es musste aber noch geklärt werden, ob er nicht ggf. doch einen neuen Besitzer hatte. Freitag Abend erhielt ich dann einen Anruf von der Frau, mit der ich den Hund eingefangen hatte, dass der Eigentümer zugegeben hatte ihn ausgesetzt zu haben und wollte ihn zurück. Ich verweigerte natürlich die Herausgabe und sagte, dass das am nächsten Tag mit dem Tierheim geklärt werden möge, das ich abends nicht mehr erreichen konnte. Ich konnte mir zuerst auch nicht vorstellen, dass der alte Besitzer damit wirklich im Recht sei. So ganz eindeutig scheint die Rechslage ja auch nicht zu sein. Das hätte dann von anderer Stelle geklärt werden müssen.

    Ich hoffe, er hat auch einen Abgabevertrag unterschrieben.

    Da gehe ich ganz stark von aus. Das hat das Tierheim mit dem ehemaligen EIgentümer geklärt.

    summerson: Inwiefern war er denn nun so überfordert, dass er diesen Weg wählen musste?

    Das entzieht sich meiner Kenntnis. Es wird aber sicher schon einiges vorliegen. Ich habe es zuerst auch aufs übelste verurteilt - ich werde so etwas auch sicher nie nachvollziehen können. Aber können wir wirklich andere Menschen verurteilen? Es weiß keiner, in was für einer Situation diese Person gehandelt hat. Zumindest hat sie sich später nicht herausgeredet - was sicher der Großteil getan hätte - und hat es zumindest bereut. Das ist absolut keine Entschuldigung. Aber ich bin froh, dass diese Person zumindest jetzt, das m.M. nach Richtige getan hat und es so ist wie Maus1970 schreibt:

    Schön, daß es nun kein großes Gezerre um den Hund mehr geben wird und er somit eine Chance bekommt schnell eine neues gutes zu Hause zu finden.

    inwieweit vorher Hilfe gesucht wurde ist mir auch nicht bekannt. Aber ja, es ist schon wirklich schlimm, dass ein Mensch so etwas tut.
    Hier kann man nur froh sein, dass es zumindest für den Hund doch gut ausgegangen ist.

    Beim Ordnungsamt würde ich die Tat in dem Fall wohl trotzdem melden, eine Ordnungswidrigkeit ist das Aussetzen definitiv (§ 3 S. 1 Nr. 3 iVm § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG). Im Gesetz finde ich auf die Schnelle zwar nur Geldbußen als Strafe für eine solche Ordnungswidrigkeit, aber vielleicht gibt es über diesen Weg ja doch die Möglichkeit, das Tier dem Eigentümer zu entziehen.


    Das Tierheim hat die Möglichkeit und wird sie vermutlich auch nutzen den Halter anzuzeigen. Es gäbe die Möglichkeit das Veterinäramt zu informieren. Das hätte dann eventuell die Möglichkeit die Herausgabe an den Besitzer zu verhindern, weil sie den Hund beim Besitzer gefährdet sieht. Auch wenn der Besitzer die Aussetzung bereut, hatte es ja einen Grund der durch die Reue alleine nicht gegenstandslos geworden sein dürfte. Von daher könnte es sein, daß der Hund dort auch weiterhin gefährdet wäre.
    Aber das wäre dann eine Einzelfallentscheidung.

    Ja, über das OA oder Vetamt ist sicher die sinnvollste Lösung.
    Ich hätte zwar gern vorab etwas gefunden, wie in der Vergangenheit bei so etwas entschieden wurde. Aber da ein solcher Fall ja eher die absolut seltene Ausnahme ist, ist das wohl schwierig.

    Was genau heißt denn hier aussetzen? Wie ging das vonstatten?

    In diesem Fall lief der Hund 3 Tage lang mehrere Kilometer vom eigentlichen Wohnort umher. Der "Besitzer/Eigentümer" behauptete den Hund abgegeben zu haben.
    Der Hund wurde eingefangen. Auf Nachfrage nach dem "neuen" Besitzer wurde zugegeben den Hund ausgesetzt zu haben und es wurde bereut. Nun will man ihn zurück.