Also, dass der Vermieter das Verbot zur Hundehaltung im Vertrag nachtragen kann stimmt nicht. Einseitige Änderungen des Mietvertrages sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und schon gar nicht zum Nachteil des Mieters.
Deine Vermieter müssen bei der Ablehnung der Hundehaltung begründen weshalb sie das nicht möchten. Pauschal eine Absage erteilen ist laut BGH Urteil nicht in Ordnung. Stattdessen muss eine Interessensabwägung der beteiligten Parteien stattfinden. Und solange in deinem Haus, wie du schon sagtest, keiner eine Hundehaarallergie hat, wird es für den Vermieter schwer, da irgendwelche eigenen Belange durchzusetzen, um die Hundehaltung zu untersagen.
Wäre dein Vermieter privat und eventuell eine ältere Dame, die mit der Miete ihre Rente aufstockt, würde ich in diesem Fall an dieser Stelle eventuell auch den Hundewunsch nach hinten stellen.
Aber da es sich bei dir nicht um einen privaten Vermieter handelt, sondern um eine Gesellschaft und du niemanden persönlich in eine blöde Situation bringst, würde ich persönlich da noch dran bleiben. Wohnungsunternehmen kennen die Rechtslage meistens sehr gut und dein Vermieter weiß wahrscheinlich, dass er schlechte Karten vor Gericht hätte. (damit sage ich nicht, dass du dein Recht einklagen sollst) Daher gab es wahrscheinlich auch nur eine ganz kurze Absage, ohne rechtlich haltbare Argumente- er hat nämlich keine. Oft setzen Vemieter nämlich einfach darauf, dass der "einfache" Mieter sich nicht gut genug mit der Rechtslage auskennt und Sachen dann einfach so hinnimmt.
Wenn dir der Hundewunsch wirklich ernst ist und ansonsten alles drumherum passt, dann würde ich an deiner Stelle nochmals ein Schreiben aufsetzen, in dem du erklärst, dass du die unbegründete Absage so nicht hinnimmst, nochmals sachlich deinen Wunsch äußert und auf das BGH-Urteil hinweist. Auch wenn nicht unbedingt erforderlich, macht es zusätzlich noch einen guten Eindruck, wenn man innerhalb der Hausgemeinschaft Unterschriften sammelt um zu zeigen, dass keiner im Haus etwas dagegen hätte wenn ein Hund einzieht. (Geht natürlich nur, wenn wirklich alle einverstanden sind )
Adressieren würde ich dieses Schreiben an den Geschäftsführer, wenn du mit deiner Sachbearbeiterin nicht weiter kommst.
Ich finde man braucht bei sowas auch kein schlechtes Gefühl zu haben. Das sind Unternehmen, für die solch ein Schriftverkehr Teil des täglichen Geschäfts ist.
Ich kann deinen Wunsch total nachvollziehen, denn ich habe 5(!) Jahre gewartet bis für mich der richtige Zeitpunkt für einen Hund war. Und ich bin jetzt auch mitten im Studium und finde dass es genau der richtige Zeitpunkt war. :)
Von der anderen Idee mit der Übergangslösung bei deiner Mutter halte ich persönlich auch nichts. Wenn ein Hund einziehen soll, musst du gerade in der ersten Zeit 100% für ihn da sein und das geht einfach nicht wenn er eigentlich wo anders wohnt.