Wir hatten heute am Hupla genau dieses Thema, da ging es um ein Mitglied dessen Hund hat angeleint auf der Straße ein Kind auf einem Roller angebellt, dieses ist auch gestürzt, der Besitzer hat eine Teilschuld bekommen. Grundsätzlich hat man als Hundehalter dafür zu sorgen, dass seine Hunde keine Gefahr für unbeteiligte Dritte darstellen.
Warum du deine Hunde nicht vor den Kindern schützt ist mir aber auch ein Rätsel und ich finde es ziemlich egoistisch von dir deinen Hunden gegenüber... Und auch gefährlich, ich hätte ja Angst, wenn ich eh schon Probleme mit dem einen oder anderen Nachbarn habe, dass der noch ganz andere Geschütze auffährt oder sogar mal ein Giftköder in meinem Garten landet... Aber gut, ist natürlich deine Sache! Aber denke du wirst eine Teilschuld bekommen zumal die Hunde ohne Aufsicht waren und du somit deine Aufsichtspflicht verletzt hast, denn du warst ja nichtmal Zuhause. Aber ich würde mir einen Anwalt nehmen bzw es der Versicherung melden. Denke pauschal kann dir hier keiner sagen was auf dich zukommt, jeder Fall ist anders und wird anders gehandhabt.
Auf der Straße, an der Leine, besteht ja noch eine geringe "Chance", dass der Hund sich los reisst und das Kind erwischt.
Aber im Garten, eingezäunt? Wo ist da eine Aufsichtspflicht zu erfüllen? Welche Berechtigung hätte dann ein Wachhund, grad auf einem Hof?! Darf der dann nur raus, wenn jemand daneben steht? Das widerspricht sich doch total!