Hallo Mineaumineral,
zum Versicherungsschutz hast Du ja bereits einige Antworten erhalten, deswegen nur nochmal kurz zur Begleithundeprüfung.
Das ist lediglich eine Grundprüfung für die Zulassung zum Hundesport. Da muss der Hund nicht automatisch in allen Situationen abrufbar sein. Meiner z.B. hat eine sehr gute Begleithundeprüfung hingelegt, außerhalb vom HuPla kann er sehr ignorant sein.
Ich wünsche Dir einen guten Ausgang beim "Streit" mit Deinen Nachbarn.
Gruß
Stephan
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Das stimmt so nicht. In der Begleithundeprüfung, werden sehr wohl Gehorsam und andere Dinge abgefragt, bzw. getestet.
Eine Begleithundeprüfung beinhaltet, das entfernen von Herrchen, Frauchen, innerhalb von 30m, mit Ablenkung, OHNE Leine. Dabei muss der Hund auf seinem Platz liegen, oder sitzen je nachdem. Der Hund darf sich von nichts ablenken lassen. Eines stimmt aber, eine Begleithundeprüfung ist die Grundvorraussetzung für Hundesport.
Also ja, theoretisch müssten die Schäferhunde gehorsam sein, heisst, auch bei Ablenkung abrufbar zu sein. Definitiv!
Auch ein Wesenstest, wie man es bei "Kampfhunden" kennt muss vorher absolviert worden sein, falls ein Mangel am Wesen ist, wird er Hund erst garnicht zur Begleithundeprüfung zugelassen, ebenso wenig wenn er weder gechipt noch tätowiert ist.
Eine Begleithundeprüfung läuft so ab:
Der Hund muss min. 15 Monate alt sein
Bei der Prüfung dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden, weder Leckerlies noch Spielzeug, kein Stachelhalsband
Fußgehen mit und ohne Leine
Das Durchgehen einer Menschengruppe
in einer Mensch/ Hundegruppen muss sich der Hund 30 Schritt von seinem Besitzer ablegen und dort bleiben, sich nicht ablenken lassen
Nach diesem Teil wird geprüft, ob der Hund gegenüber Radfahrern, Fußgängern, Hunde freundlich ist.
Du hast da schon Recht. Falls diese Hunde eine Begleithundeprüfung haben, stimmt etwas gewaltig nicht.
Die Hunde MÜSSEN! gegenüber anderer Hunde freundlich sein, und auch in jeder Situation abrufbar sein! Zumindest in Bayern.