Eine weitere Frage habe ich mir heute auch gestellt, bezüglich der Gesetzeslage. Wahrscheinmich ist es in DE auch so wie in AT, dass es je nach Bundesland variiert, wie viele Hunde in einem Haushalt gehalten werden dürfen bzw wie viele man ausführen darf?
In Wien zB gibt es meines Wissens nach keine Obergrenze, aber in NÖ, wo ich zuvor gewohnt habe, ist es seit ein paar Jahren so,dass pro Haushalt nur noch maximal 5 Hunde gehalten werden dürfen (mit Bestandsschutz für bereits vorhande Hunde zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung).
Generell beobachte ich aber eher Verschärfungen in Sachen Hundehaltung, also eine eher zunehmend restriktivere Gesetzgebung allgemein hier in AT.