Schaut doch einfach mal auf die Website der Stadt Wernigerode, da wird euch geholen *gg* Gib in der Suche Hundesteuer ein und du erfährst alles wissenswerte.
Kleiner Auszug:
1. Hunde ab 3 Monate gelten als Steuerpflichtig. Kann das Alter nicht genau ermittelt werden wird angenommen der Hund sei 3 Monate alt.
2. Nicht anmelden ist strafbar (Bußgeldsatz hab ich leider keinen gefunden)
3. Der Hund muss innerhalb von 14 Tagen im ersten Monat des Besitzes angemeldet werden
4. Wer gegen die Gefahrenverordnung verstößt kann schon mit einem Bußgeld bis zu 5.000€ rechnen, mit der Steuer würd ichs nicht ausprobieren ...
Wenn ihr ein bischen sucht oder auf dem Amt anruft wird man euch entweder ein Formular zuschicken oder ihr könnt es von der Website laden. Auch wenns etwas "kriminell" ist, das Anschaffungsdatum würde ich dann entsprechend ... ändern. Im Normalfall wird das nicht nachgeprüft. Ein Bußgeld wäre ihr sicher und normalerweise muss sie auch für den Zeitraum nachzahlen in dem der Hund unangemeldet vorhanden war.