Wir hoffen sehr, dass es dem Hund inzwischen wieder gut geht.
Im Versicherungsvertrag müsste man nachlesen können, welche Tierarztleistungen versichert sind. Wenn das auf Operationen beschränkt ist, dann gehören die genannten Leistungen sicher nicht dazu.
Grob/Fahrlässig ist Ermessenssache, aber aus der Entscheidungspraxis kann man abschätzen, wie Gerichte vermutlich urteilen würden:
Wenn der Hund einmal seine ansonsten gute Erziehung vergisst und ungewöhnliche Umstände die menschliche Überwachung ausnahmsweise verhindert haben, dann ist das sicher nicht grob fahrlässig.
Wenn aber jemand regelmäßig giftige Leckerbissen in
Reichweite des Hundes herumliegen lässt, dann dürfte das wohl schon als grob fahrlässig angesehen werden.
sea u in denmark