Eine Schadenersatzforderung scheint mir völlig absurd:
Hundehaltung ist nicht verboten, und Hunde bellen manchmal.
Die Nachbarn haben gewusst, dass Hunde da sind und manchmal bellen. Sie haben auch gewusst, dass der Zaun sie mit absoluter Sicherheit vor den Hunden schützt.
Das Bellen war ihnen also vorhersehbar und als harmlos bekannt.
Wenn das Kind bei einem vorhersehbaren und harmlosen Geräusch vor Schreck stürzt, dann war es offensichtlich nicht reif für sein gefährliches Spielzeug, und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Für einen eventuellen Rechtsstreit ist zu beachten, dass im Zivilrecht das Gericht jede unwidersprochene Behauptung als Tatsache werten muss. Dadurch kommt es häufig zu offensichtlich blödsinnigen Vorwürfen der Parteien, in der Hoffnung, dass ein Widerspruch mal vergessen wird. Also die Schriftsätze der Gegenpartei vollständig lesen und wirklich allem widersprechen...
Man könnte bei Bedarf z.B. noch hinzufügen, dass dieses spezielle Bellen durch gezielte Provokation der Kinder hervorgerufen wurde.
Viel Glück!
sea u in denmark