Da es keine einheitliche Assitenthundprüfung oder Voraussetzung gibt, kann da wohl jeder alles meinen
Jain. Mittlerweile gibt es da eine Verordnung mit entsprechenden Prüfungsvorschriften. Gilt dann ab April 23 meine ich. Da aber bisher absolut unklar ist wer das wie dann am Ende ausbilden darf bzw. wo sich dafür zertifiziert werden soll kann die Umsetzung dauern.
Grundsätzlich sind aber auch die neugeprüften Assistenzhunde nicht von der Leinenpflicht befreit. Für einzelne Aufgaben darf der Hudn dann ohne Leine sein. Aber es gilt immer dass er verkehrsicher zu führen ist.
Also wenn er um den Aufzugsknopf zu drücken kurz abgeleint werden muss ist das ok.
Bisher wurde bei manchen Anbietern in der Prüfung verlangt, dass die Hunde im Einkaufszentrum allein abgelegt werden und dort auch bei Entfernen des Hundeführers liegen bleiben. Sprich Hundeführer verschwindet außer Sicht und Hund liegt da solange bis der wiederkommt.
Ist ja nett wenn er das kann, aber so richtig der Sinn will sich mir nicht erschließen. Ich lass doch kein Hilfsmittel im Wert von 25k€ unbeaufsichtigt in der Gegend liegen. Von: das könnte für andere Menschen unheimlich sein gar nicht zu sprechen...
Ob das in der neuen Prüfungsordnung auch drin steht hab ich grad nicht im Kopf. Beim durchlesen des Verkehrsteils beschlich mich eh der Verdacht, dass die nur Steifftiere bestehen können. Hund sollte mal besser überhaupt nicht auf seine Umgebung reagieren sonst gibt es Punktabzug.