Beiträge von Toshara

    Im Übrigen hab ich die Erfahrung gemacht, dass die überwiegende Mehrheit der "ja, so ein DSH hat halt schon in jungen Jahren schlechte Hüften" zum einen nicht aus seriöser Zucht stammen und auch gar nicht HD geröntgt sind. Wozu auch, wenn der Hund schlecht läuft, weiß man bei der Rasse ja, was er hat.

    Da werd ich immer fuchsteufelswild, weil ich da wirklich schon viele Fälle erlebt habe, in denen der Hund im nachhinein keine HD hatte, sondern ein ganz anderes Problem, das lange Zeit nicht erkannt und behandelt wurde, weil Schäferhunde halt HD haben. Mein persönliches Highlight war da der TS DSH, bei dem sich schließlich herausstelle, dass er einen angebrochenen Rückenwirbel hatte.

    Und da machen die Tierärtze leider fröhlich mit. Meine Hündin fing letztes Jahr an furchtbar zu lahmen konnte sich in der Hinterhand nur unter Schmerzen bewegen. Drei Tierärtze in der Klinik waren der festen Überzeugung die hat HD. Ganz klar am Gang zu sehen.

    Blöd nur, der Hund wurde zuletzt 2 Jahre vorher geröntgt bei der Kastra und hat normale Hüften (ja ich weiß keine Auswertung, aber gute Bilder). Also röntgt der Klinikta den Hund halt nochmal und weil ich drauf bestanden habe auch den Rücken und die Knie. Ende vom Lied: Hüfte super, aber beginnende Atrhosen im Knie und Rücken...


    Also ja die Mär von den kaputten Hüften hängt den Schäfern bis zu Tierärzten nach.

    Ich komme mit meinem Wisch vom DBTV bislang überall durch...... ich will aber auch weder fliegen, noch ins Krankenhaus oder so

    Ja habs grad noch editiert. Im innerdeutschen Bereich ist das eher unwichtig. Sollte aber bei Finanzierung durch Krankenkasse durchaus dabei sein finde ich. Wir sprechen hier von Beträgen die Krankenkassen für E-Rollstühle nur unter Protest ausgeben. Und die durhclaufen diverse TÜV-Prüfungen und unterliegen strengen Richtlinien. Warum sollte ien anderes Hilfsmittel zum selben Preis dann halt einfach von Lieschen Müller Ich-hab-den11er-und-nen-Zertifikat-von (hier beliebiges einfügen, z.b den Rütter) bezahlt werden?

    Weils nett und flauschig ist und auf der HP im Auslandstierschutz so traurig geguckt hat? Super... nein ernsthaft wenn da Gelder aus öffentlicher Hand für eingesetzt werden sollen, dann nur mit klaren Kriterien und Überprüfungen.

    Bezieht sich zum einen mal weder in allererster Regel auf den BLINDENFÜHRHUND. Der hat einen besonderen Status.

    Zum anderen ist wie Phonhaus schon schrieb der DBSV ein Interessenverband und schreibt dementsprechend. Und da man als Verband gerne Verbündete hat, nimmt man halt mal großzügig die Assistenzhunde in seine Mitteilung mit auf. Hat allerdings keinerlei rechtliche Bewandnis. Da zählen halt mal wieder nur die harten juristen Fakten in den entsprechenden Gesetzten. Und Assistenzhunde werden in deutschen Gesetzen nirgends erwähnt. Anders als -genau- Blindenführhunde.

    Sollte dir mit deinem, dann hoffentlich ordentlich ausgebildeten und nach ADEu Richtlinen geprüften und anerkannten, Assistenzhund der Zugang verweigert werden steht dir der Weg einer Klage nach AGG offen.


    Da wünsche ich dann eine gute Rechschutzversicherung, starke Nerven und langen Atem.

    Vermutlich meinst du mit Begleithund den sog. Behindertenbegleithund. Dann benutz bitte auch den entsprechenden Fachbegriff um weitere Missverständnisse zu vermeiden.

    Eins der Grundprobleme mit Assistenzhunden in Deutschland ist schon die uneinheitliche Bezeichnung. Jeder Hundetrainer denkt sich da eigene Namenskonstrukte aus, i.d.R. (so wie in deinem link) ohne die ernsthaft mit belastbaren Punkten zu erklären. Und ein Trainer bzw. Verkäufer von Hilfsmitteln (und als solche soll der Hund hier ja gesehen werden) der von "dein treuer Begleiter gibt dir Sicherheit und schenkt... Zuwendung..." und von "Herrchen und Frauchen" schreibt, hat bei mir schon echt versch.... Entweder wir verkaufen hier ein echtes Hilfsmittel, dann möchte ich wissen was das kann und leistet. Oder wir machen Feelgood-Training für Fiffi und Frauchen und dann darf der treue Begleiter gerne trösten und Seelenheil massieren. Aber bitte nicht auf Kosten der Krankenkasse.


    Sollte sich dein Antrag für die Kostenübernahme bei der KK an die Blindenführhunde anlehnt sehe ich für eine Kostenübernahme eher schwarz. Denn Blindenführhunde werden erst nach erfolgreicher Ausbildung und erfolgreich bestandener Gespannprüfung von der Krankenkasse bezahlt. Sie müssen, wie hier schon weiter vorne verlinkt, zu Recht sehr strikte gesundheitliche, charakterliche und herkunftsspezifische Kriterien erfüllen. Für Blindenführhundschulen bedeutet das, dass sie erstmal mit Anschaffungs- und Ausbildungskosten in Vorleistung gehen. Sollte ein Kandidat in der Ausbildung durchfallen (tun leider sehr viele) bleiben sie auf diesen Kosten sitzen.


    Da dein Hund aus dem Tierschutz stammt erfüllt er schon die Kriterien zur Herkunft die für Blindenführhunde bei der Krankenkasse gelten nicht.


    Eine ärtzliche Verordnung für einen Assistenzhund ist nett, aber rechtlich gesehen halt wenig wert. Ein Assistenzhund ist in Deutschland bisher einfach ein nettes, nützliches, schweineteures Hobby.


    Ja, ich bin E-Rollstuhlfahrerin, arbeite auch beruflich mit Menschen mit Handicap, habe einen selbst ausgebildeten, selbst bezahlten Assistenzhund und werde ihren (hoffentlich) Nachfolger demnächst beim Züchter abholen, aufziehen und gemeinsam mit einer erfahrenen Trainerin ausbilden. Ich hoffe sehr, dass wir den richtigen Welpen aus dem Wurf gewählt haben und in den nächsten zwei Jahren alles gut läuft damit ich dann mit diesem Hund weiterarbeiten kann. Falls es dumm läuft und die Prüfungen nicht klappen bleibt sie halt Haustier.


    Aber: meine Schwerbehinderung kann sie im allerbesten Fall etwas mildern und das Leben erleichtern. Eine menschliche Assistenz kann so ein Hund nur sehr situativ ersetzen. Anders als ein Blindenführhund oder womöglich ein Signalhund. Insofern ist für mich folgerichtig, dass diese Hunde kein Hilfsmittel im SInne der Krankenkasse sind.

    Soweit ich weiß, wird die Gleichstellung anderer Assistenzhunde mit dem Blindenhund zwar befürwortet, es gibt entsprechende Petitionen und geplant zumindest war letztes Jahr auch eine Gesetzesvorlage, aber ich hätte noch nichts davon gehört, dass es tatsächlich ins Recht übergegangen ist :denker: Damit wären es Einzelfallentscheidungen auf Basis einschlägiger Rechtssprechung in SGB und AGG, ob es anerkannt wird oder nicht und welche Rechte Hund und Halter genießen. Gilt für Deutschland.

    Genau so ist es. Der Geschäftsführer darf den Zutritt für Assistenzhunde im Lebensmittelgeschäft erlauben. Er muss es aber nicht, anders als beim Blindenführhund.


    Das BMEL empfiehlt die Erlaubnis, aber das ist halt juristisch gesehen genau das. Eine Empfehlung des Ministeriums. Mehr nicht. Daraus leiten sich keine Rechte ab.

    Der Beschluss findet sich hier:


    Bundesrat.de - Drucksache 742/16 (Beschluss)

    Jup, hatte ich gefunden. Der entscheidende Satz ist halt direkt am Anfang:

    " Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen,..."


    Bei dieser Aufforderung ist es halt seit 2017 geblieben und es gibt nach wie vor kein Gesetz das da irgendwas gleichstellt oder regelt.

    Ob ich das gut finde oder nicht weiß cioh auch nicht. Aber wenn müßte das ähnlich wie bei Blindenführhunde geregelt werden bzw. sich an den östereichischen Vorgaben orientieren damit es einigermassen Missbrauchsfest wird. Und ob man das dann wirklich haben will ist ne ganz andere Frage.

    Mich würde die konkrete juristische Quelle interessieren in der die Gleichstellung von Blindenführhund und Assistenzhund geregelt sein soll. Sprich in welchem Gesetzt, welcher Paragraf soll das stehen?


    Alles was ich bisher zu dem Thema finde ist eine Bundesdrucksache von 2018 die lediglich Entscheidungsempfehlung gibt. Im ENtsprechenden Gesetz (BGG §4) wurde allerdings nichts verändert.


    Das heißt im Umkehrschluss: der Assistenzhund ist nach wie vor ein teures (hffentlich) gut ausgebildetes Haustier mit keinerlei Sonderrechten gegenüber einem normalen Familiehund.


    Der Vermieter muss ihn also nicht anders behandeln als jeden anderen Hund eines Mieters.

    Ausgraben. Alles andere hilft nicht wirklcih. Wir haben hier auch die große Freude mit Brombeeren im Erdreich. Alles was seinen dornigen grünen Kopf raus streckt und gefunden wird (bei naturnaher Blumenwise mit über 1m Höhe :ugly:) wird radukail ausgegraben so tief wie wie wir es erwischen.

    Scheint zu helfen. Die Dinger kommen dieses Jahr schon deutlich spärlicher. Aber da haben wir sicher noch Jahre Spaß mit. Die Sorte bei uns im Garten schmeckt nicht mal gut, leider.

    Das passt da locker flockig rein und du hast hinterher immer noch mindestens 2 Schubladen frei. Kommt ein bisschen drauf an wie es gepackt ist, also stückig, Block oder Wurst. 500g Blöcke gehen erstaunlich viele in eine Schublade. 500g Würste kriegen wir 24 Stück in eine Schublade. Bei stückigem Fleisch muss man ein bisschen Tetris spielen.


    Aber 28 kg sind bei leerem 180l Schrank kein Thema.