Beiträge von Isi73

    super, war auch mein Denken, aber ich war mir nicht sicher.


    Dann bin ich ja raus, falls was sein sollte - ist mir ganz recht.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, sind das aber zwei verschiedene Sachen. Der in meiner Patientenverfügung drinsteht ist zuständig für meine gesundheitliche Versorgung oder eben Abschaltung von Geräten. Während die Generalvollmacht ausgestellt wurde für alle Geschäfte in meinem Namen, also Immobilien, Bank, socialmedia, Versicherungen und so.

    Sonst müsst ich echt nochmal nachfragen und das ändern :shocked: bei sind das nämlich verschiedene Leute, weil ich zwar dem einen zutraue meinen Besitz gut zu verwalten und aufzuteilen aber nicht, mich früh genug gehen zu lassen wenn notwendig.

    Bei dem was notariell Gemacht wurde gehts um alles Geschäftliche, Finanzielle, Möglickeit der Entmündung, Einweisung etc.


    Bei der Vorsorgevollmacht sind Gesundheitliche Dinge, Geschäftliche-/Finanzielle Dinge, Auflösung der Wohnung, Erbverteilung etc. geregelt und zusätzlich hat er noch eine Patientenverfügung.

    Bei der Vorsorgevollmacht ist angekreuzt was die Person alles darf und was nicht.


    Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wurden der Freundin übertragen.

    Meines Wissens nach immer die mit dem letzten Datum.

    Notariell beglaubigt ist ja nur etwas offizielles, was hinterlegt ist.

    Aber es kann genauso ein Brief in der Schublade gelten.

    Also mir wurde bei meinem Notartermin gesagt, immer die letzte Ausführung.

    super, war auch mein Denken, aber ich war mir nicht sicher.


    Dann bin ich ja raus, falls was sein sollte - ist mir ganz recht.

    Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.


    Mein Bruder hat meiner Schwester und mir vor einigen Jahren eine "Generalvollmacht" erteilt (falls ihm etwas passiert) welche auch notariell beglaubigt wurde. Also wir sind berechtigt, alles was ihn betrifft und auch seine Finanziellen Geschichten für ihn zu regeln. Ich weiß noch mir wurde leicht schlecht, als ich das Schreiben vom Notar kam und ich lesen konnte was ich so alles mit meinem Bruder "anstellen" dürfte.


    Nun hat er jedoch vor einiger Zeit eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus dem Internet ausgefüllt und darin eine gute Freundin von ihm eingetragen.


    Welche Papiere würde jetzt im Falle eines Falles gelten? Die notariell beglaubigten oder die danach erstellen nicht beglaubigten Formulare?

    Danke network


    Meine Empathie für diese Person hält sich in Grenzen. Mit ihrer Empathie dem Jungen gegenüber ist es ja sich nicht weit her.

    15 000€ für ein absolut grob fahrlässiges Verhalten (deutlich alkoholisiert spazieren gehen mit einem nicht gesicherten und als gefährlich eingestuften Hund) mit absurden Lügen zulasten des geschädigten Kindes stehen einem lebenslangen Trauma, einer lebenslangen Entstellung, einer Retraumatisierung durch dieses Verfahren und einem Verlust der gewohnten Lebensumgebung entgegen.

    Da weiß ich ziemlich genau, wem mein Mitgefühl gebührt.

    gerade das deutlich alkoholisiert find ich absolut ein No-Go.

    Egal ob mit auffälligem oder unauffälligen Hund - alkoholisiert muss definitiv nicht sein. Die Reaktion ist einfach eingeschränkt und Situationen werden oftmals nicht realistisch eingeschätzt.

    soooo ich hab jetzt alles gelesen.... eine echt saublöde, traurige Sache.


    Ich möchte bezüglich "Familienhund und beißen" mal eine Geschichte von mir erzählen.

    Als ich 5 Jahre alt war, hatten wir einen kleine süßen, leider blinden Dackelmix. Wir beide waren ein super Team, wir spielten zusammen im Garten, er kam immer zum kuscheln zu mir... ein einfach perfekter kleiner Schatz.

    Eines Tages meinte ich aber, dass ich trotz Verbot den kleinen Schatz beim Fressen stören müsse... der kleine Schatz ist so erschrocken und ruckzuck hing er an meinem Bein. Ich musste zum Arzt zum nähen... nie zuvor hat er irgendwelche Anzeichen von "Aggression" gezeigt, wir waren rund um die Uhr zusammen... wie gesagt ein Dreamteam. Aber eine blöde Situation, ein unbedachtes Handeln meinerseits, die Eltern nur ganz kurz nicht geschaut und es war passiert.

    Meine Eltern meinten noch Jahre später zu mir, dass sie mir in dem Moment am liebsten noch den Hintern versohlt hätten (was sie natürlich nicht gemacht haben) weil mir immer gepredigt wurde den Hund nicht zu nerven, nicht zu grob zu sein und niemals beim Fressen zu stören.

    Der Hund begleitet mich noch 3 wundervolle Jahre weiter, nie wieder setzte er seine Zähne ein. Ich lernte daraus und lies in beim Fressen in Ruhe.

    Du siehst, eine kleine Unbedachtheit und auch der liebste Familienhund kann mal die Zähne einsetzen.


    Zum Thema Kind alleine mit dem Hund laufen lassen...


    Bei mir in der Straße wohnt eine Familie mit zwei Möpsen und drei Kindern. Ich krieg jedesmal die Krise wenn ich die Kleine (geschätzt 5 Jahre) alleine mit den Möpsen durch die Straßen laufen sehe.

    Nicht weil ich Angst habe, dass die Möpse irgendwelche Menschen anfallen... nein, die Möpse keifen jeden Hund an, die kleine lässt dann die Leine los und die Möpse gehen auf die Hunde los. Mein Elas nimmt die nicht für voll und ich blocke die locker ab. Aber nicht jeder Hund ist so wie Elas und ich habe tatsächlich Angst, dass irgendwann ein anderer Hund sich die Aggro-Möpse greift und das kleine Mädel muss dann hilflos zusehen wie ihre Hunde verbissen werden. Stell, dir mal vor was in so einem Kind dann vorgeht, die hat dann den Schock ihres Lebens. Wenn ich Kinder hätte würde ich sowas nicht wollen. Wenn ich dann noch die Aussagen der Mutter höre, wenn die Möpse mal wieder gegen Elas gehen "Ach wenn dann passiert ja den Großen nix, sondern nur unseren kleinen" könnte ich :kotz: