Beiträge von Winnie82

    Bei uns muss man beim ersten mal nur ein Formular ausfüllen, dann kann man immer zu den Öffnungszeiten (am Wochenende herrscht natürlich großer Andrang, daher sollte man schon ein paar Minuten vor Öffnung vor dem Tor parat stehen) Gassi gehen. Es gibt keine festen Gassigeh Hunde, es gibt aber ein paar Leute, die kommen seit Jahren regelmäßig und haben entsprechende Erfahrung und nehmen in Absprache mit dem Tierheim immer die schwierigen Fälle, die nicht an die normalen Gassigeher gegeben werden.


    Man muss zuerst ins Büro gehen, den Ausweis als Pfand hinterlegen und sich in eine Gassiliste mit Handynummer eintragen, dann hinter zu den Hundebereichen gehen, sich einen Pfleger schnappen und sagen welchen Hund man möchte. Dann darf man maximal zwei Stunden mit dem Hund in den angrenzenden Feldern/Wäldern spazieren gehen mit doppelter Leinensicherung. Blöd ist dann natürlich, dass die Hunde für Interessenten nicht zu sehen sind im Tierheim, an Wochenenden oder in den Ferien sind eigentlich alle Hunde unterwegs. Als Interessent kann man nur vorher anrufen für einen bestimmten Hund und den dann blocken lassen für die Gassigeher.


    Eigene Hunde mitnehmen, muss man vorher absprechen, da würde ich erst mal ohne eigenen Hund hingehen.

    ich finde das auch bedenkenswert und merkwürdig angesichts des Datenschutzes, etc. Weiß aber auch nicht was für Sonderregelungen dann greifen.
    Ich muss bei einer Krankmeldung auch nicht sagen woran ich erkrankt bin. Tue ich zwar meistens, aber das auf rein freiwilliger Basis.


    dass ein AG so akribisch nachhakt und dann ja auch die Daten eines Dritten für haben muss, fühlt sich jetzt beim lesen erstmal nicht koscher an. Vielleicht kann @Winnie82 da noch Wissenswertes zu beisteuern. Fände ich toll =) weil die wenigsten mögliche rattenschwänze kennen.


    Als Arbeitnehmer ist man theoretisch verpflichtet seinem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn die Arbeitsunfähigkeit von einem Dritten verursacht wurde, damit der Arbeitgeber seine Ansprüche einfordern kann (§6 Entgeltfortzahlungsgesetz). Es geht nicht darum, die Diagnose dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass muss man natürlich nicht, sondern nur dass die AU von einem anderen verursacht wurde und man muss dann eben die Daten des Verursachers, soweit bekannt, an den AG weitergeben.


    Wir als Perso fragen natürlich nicht aktiv nach beim Arbeitnehmer, wir werden halt tätig wenn der Arbeitnehmer es uns mitteilt, oder wenn Arbeitsunfall auf der AU angekreuzt ist. Wir hatten tatsächlich mal einen Hundebiss bei einem Arbeitnehmer und unser Arbeitnehmer wollte erst nicht sagen wer der Hundehalter ist, es stellte sich heraus, dass es der Hund des Dorfparrers war xD .

    Wenn du krankgeschrieben bist, kann es auch sein, dass dein Arbeitgeber deine Lohnfortzahlungskosten von der Versicherung des Hundehalters fordert. Ich arbeite in einer Personalstelle und wenn wir mitbekommen, dass eine Arbeitsunfähigkeit von einem Dritten verursacht wurde, fordern wir das Gehalt während der Erkrankung eben von der Versicherung oder falls keine Versicherung vorliegt von der Person selbst.

    Stimmt , das wär eher unwahrscheinlich. Dann wäre wahrscheinlich der Kragen viel ausgeprägter. Ich meiner Kindheit hatten wir einen angeblichen Spitz-Collie Mischling (ob der wirklich einer war weiß ich nicht, das Tierheim hatte ihn so vermittelt in den 80ger Jahren), der hatte zwar halb-langes Fell aber nur mäßig Unterwolle, ähnlich wie deine. Bei Spitz-Collie würde ich jetzt auch mehr Fell erwarten.


    Ich find den Pinscher-Border rein Optisch recht gut geraten, vielleicht hat einfach vom Verhalten her, hauptsächlich ein Elternteil durchgeschlagen.

    Ich würde euch auch gerne mal ein paar Meinungen einholen, was in Tessa so stecken könnte. Laut Tierheim ein Pinscher-Border Collie Mix. Die Energie dazu hat sie, aber kaum 'typisches Hütehundverhalten'. Dafür wacht sie und mag auch sonst viel Bellen. Wiegt ca 12 kg bei einer Schulterhöhe von ca 40cm.






    Vielleicht ein Sheltie-Spitz Mix