Beiträge von Ceeko

    Gegen den Bußgeldbescheid und gegen die Anordnung (wobei dort keine Anmerkung drin steht, dass ich dagegen Einspruch erheben kann) wurde Widerspruch eingelegt.


    Briefe gehen morgen per Einschreiben raus, ich lasse es euch dann wissen, wenn was neues passiert... Denke aber, dass es eh abgelehnt wird.

    Vielen Dank schonmal, dürfen wir auch eigentlich Akteneinsicht verlangen? Denn wir wollen wissen weshalb die an dem einem besagten Abend da waren?


    Werden die Woche jetzt schritt für schritt versuchen zu klären. Werden Einspruch einlegen gegen den Bußgeldbescheid. Und schauen was nun passiert

    Ich kann das nicht ablehnen, steht ja im Punkt 4. Dass wenn sie dem nicht nachkommt sie mit Zwangsgeld gezwungen wird.


    Nun er sagte es waren die vom OA die immer hier rum fahren und auch Knöllchen verteilen. Unser Ort ist nicht groß und man kennt die...


    Naja, heißt jetzt erstmal abwarten...

    Da ich nicht bearbeiten kann, sorry für den doppelpost...


    Ein Amtsvet war bisher nicht bei ihr zuhause, nur OA... Ein Amtsvet hat der Hund noch nicht gesehen gehabt. Auch denke ich das dass OA im zweierlei Maß entscheidet.


    Ältere Leute, mit Hund dürfen machen was sie wollen bei uns, ohne Leine auf dem Spielplatz, lassen sie einfach gehen, aber recht junge Leute wie wir, bekommen volle Breitseite...


    Was macht der Amtsvet? Das gleiche in der Art wie in der Wesensprüfung?

    Nun dann verstehe ich nicht, warum in dem Brief expliziet drin steht dass wir dort hin müssen:


    "
    1. Ihr Hund ist einem Verhaltenstest durch das Veterinäramt Mettmann zu unterziehen. Dieser Verhaltenstest, dient der Feststellung der möglicherweise bestehende Gefährlichkeit des Hundes (Einladung erfolgt durch die Veterinärbehörde in einem separatem Schreiben).


    2. Gemäß der Tarifstelle 18a.1.11 der AVerwGebO NRW wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 90,00 Euro festgesetzt.


    3. Ich ordne für Ziffern 1 die sofortige Vollziehung an. Das bedeutet, dass die Anordnung sofort von Ihnen zu befolgen ist.


    4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung von Ziffer 1 drohe ich Ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 Euro an. Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht Düsseldorf anstelle des Zwangsgeldes die Ersatzzwangshaft anordnen. "

    Naja sie wird zum Veterinäramt geladen... glaube nicht dass wir einen aussuchen können.


    Ok, ich hoffe es, sie ist total lieb da habe ich nicht das bedenken, aber wenn wir bestehen, wie soll das weiterlaufen? Irgendjemand muss uns ja auf den Kieker haben.


    Und die Geschichten zu solch Tests die ich gelesen habe, sind fast genauso schlimm wie, wenn man einen schnupfen in Google sucht. Da stirbt man ja auch gleich 10 Tode.

    Nein, ich möchte nichts vertuschen und veschwinden lassen auch nicht. Der Hund lebt derzeit bei meine ehemaligen Lebensgefährtin und ich wohne in einer anderen Stadt. Ich würde den Hund nehmen. Klar, die Wesensprüfung, wenn die gemacht werden muss, muss es sein, wenn ich aber iwie drumherum kommen würde, würde ich es tun :)


    In einer anderen Stadt haben wir keinerlei Auflagen erhalten. Es geht nur um die Stadt wo meine ex wohnt. Auch sind die Steuern in meiner Stadt um 380 EUR im Jahr günstiger als in Ihrer, falls unser Hund druchfällt.


    Ich wollte nur damit erfragen, ob der Hund iwo mit dem "Verhalten" gelistet ist. Bzw. wenn ich den in Stadt A abmelde und Stadt B anmelde, vor der Prüfung ob dies iwo im PC steht, mehr nicht :)


    Ich habe einfach nur bedenken, dass dort "Beamten Willkür" durchgesetzt wird, bzw. der Prüfer auch mal einen schlechten Tag hat.

    Hallo sie begründen damit dass er es ihnen agressiv vorkommt. Ein Spezialist war nicht mit dabei.


    Wie ist das, wenn der Hund in eine andere Stadt verzieht vor der Prüfung o nach der Prüfung gibt es da eine Liste? Wo die anderen Städte nachschauen?