Hallo zusammen,
mal angenommen, jemand nimmt einen Hund vorübergehend bei sich zur Pflege auf. Erst soll es nur um ein Wochenende gehen, also lässt die Besitzerin neben Hund, Geschirr und Leine auch eine Tüte voll Trockenfutter da. Das Futter reicht nur ein paar Tage und der Hund verhält sich ganz gut, darf nach dem Wochenende also weiterhin bei seiner "Pflegefamilie" bleiben mit der Option auf kostenlose Übernahme. Nach drei Monaten entschließt sich die Pflegefamilie, den Hund komplett zu übernehmen. Die Besitzerin stimmt zu, lässt sich aber Zeit mit dem Schriftkram. Nach weiteren zwei Monaten hat immer noch keine Übergabe der Papiere stattgefunden und die Pflegefamilie stellt die Besitzerin vor die Wahl: Übergabe der Papiere oder der Hund geht zurück. Für den Fall, dass die Besitzerin den Hund wieder zurück will, welche Kosten kann die Pflegefamilie ihr für die vergangenen fünf Monate in Rechnung stellen? Es sind grob überschlagen Kosten in Höhe von 700 Euro entstanden, wovon vieles nicht zwingend Notwendiges angeschafft wurde, als die Besitzerin nach drei Monaten das OK für die Schenkung gab. Es wurde das Futter bezahlt, was aber in der Höhe schlecht zu beziffern ist, weil der Hund überwiegend gebarft wird und das Fleisch etc. oft beim normalen Wocheneinkauf mitgenommen wurde. Dafür gibt es natürlich keine Rechnung mehr. Zusätzlich wurde ein neues Geschirr angeschafft, weil das alte nicht wirklich passte und mehrere Leinen, vor allem Schleppleinen, weil der Hund nicht freilauftauglich ist. Außerdem wurden Hundetrainer bezahlt, weil der Hund alles andere als einfach ist, hier liegen auch keine Quittungen vor. Zudem hat die Pflegefamilie diverses Hundezubehör gekauft wie Decken und Kissen, einen Fahrradhalter und diverses Trainingsmaterial. Was kann man von diesen Kosten zurückverlangen? Oder gibt es vielleicht auch eine Tagespauschale, die man da ansetzen könnte? Immerhin war die Hundepflege ja auch recht zeitintensiv.
Kennt sich da jemand aus? Es soll nicht darum gehen, möglichst viel rauszuholen, sondern einfach eine nachvollziehbare Summe zu ermitteln, die man im Zweifel auch erstreiten könnte.