Beiträge von susi&strolch


    schön, dass Du die Tierschutzhunde gnädigerweise außen vor läßt. Vielleicht überdenkst Du diesen Teil Deines Beitrag nochmal, ich empfinde ihn als mehr als unverschämt. Da kann man schon nicht mal mehr von Unsachlichkeit sprechen, und naiv gedacht ist auch milde ausgedrückt.


    Kopfschüttelnde Grüße
    Susanne

    vielleicht nochmal zur Ergänzung, es geht mir momentan nicht drum, dass einer meiner Hunde mir abhanden gekommen ist, sondern umgekehrt. Meine Hunde sind selbstverständlich alle gechipt (wobei der Chip meiner alten Hündin gewandert ist und nicht sofort gefunden wird, da überleg ich schon sie sicherheitshalber nochmal zu chippen - könnte aber evtl auch zu Problemen führen)
    Ich habe alles Hunde aus dem Tierschutz, darunter auch Fundhunde. Bei denen ist es zwar sehr unwahrscheinlich, dass da jetzt noch ein Besitzer kommt, aber ich wollte es gerne mal generell wissen.


    Dass ein Halter, der seinen Hund nicht intensiv sucht sein Recht an diesem verwirkt hat, empfinde ich zwar auch so, aber das Gesetz würde ihm wohl den Hund bei Übernahme der zwischenzeitlich entstanden Futterkosten wohl zusprechen (innerhalb dieser 6 Monate - oder gibt es hierzu auch irgendetwas, dass derjenige seinen Hund nicht mehr bekommt? Fänd ich ja auch richtig, nur ich fürchte so ist es nicht).

    ja, natürlich sind das die Ausnahmen. Aber es gibt ja auch Hundebesitzer, die ihre Hunde wirklich intensiv suchen und sie sind nach einem halben Jahr immer noch nicht wieder zuhause. Gibt ja auch Hunde, die sehr weit entfernt von ihrem Fundort entlaufen sind. wie auch immer sie dort hingekommen sind.
    Gerade bei Facebook habe ich eine Seite gesehen, wo Langzeitvermisste Hunde aufgeführt sind.


    ja, und es war die Rede von Anzeige gegen Unbekannt. Ich bin mir aber nicht sicher ob es Unterschlagung oder ein anderer Begriff war. Da ging es auch nur dadrum, dass es dokumentiert wird und man etwas in der Hand hat, falls jemand unberechtigterweise das Tier aufgenommen hat und nicht als Fundtier gemeldet hat. Dasselbe gilt ja auch für Katzen. Die können noch viel eher mal länger als 6 Monate verschwunden sein.

    Hallo zusammen,
    mich interessiert die Rechtslage bei entlaufenen Hunden. Der Besitzer kann doch innerhalb von 6 Monaten gegen Kostenübernahme der Versorgung seinen Hund vom Finder zurückfordern. Deshalb werden Fundtiere vom Tierheim vor Ablauf der 6 Monatsfrist in der Regel auch nur mit dieser Rückgabeklausel im Vertrag abgegeben. was passiert aber, wenn der vorige Besitzer seinen Hund erst nach Ablauf dieser 6 Monatsfrist findet? Ich hab mal die Empfehlung gelesen, dass man eine Anzeige wegen Unterschlagung (?) stellen soll, wenn einem sein Hund entläuft, damit gewährleistet ist, dass man auch nach Ablauf dieser Frist das Anrecht auf sein Tier nicht verliert. Aber wie lässt sich dann beides miteinander vereinen? Gelten dann die älteren Rechte? Oder sind die Tierheimverträge unzureichend? Muss da noch eine weitere Klausel mit rein?
    LG
    Susanne

    es gibt einmal den großen Thor, den DSH, der vom Polizisten entführt wurde und dann noch den 'kleinen' Thor, der aufgrund seiner Rasse beschlagnahmt wurde, der jetzt auch entführt wurde, allerdings ist letzterer Fall keine 'glückliche' Entführung, da niemand weiß wo er ist und wer ihn entführt hat. Laut Fairdog stand er wohl kurz vor der Freisprechung.

    @Schaudel: vielen Dank fürs Übersetzen!

    Zitat

    Und nein, nach wie vor halte ich DK nicht für einen Polizeistaat, in dem Rambo-Polizisten umherstreifen und Hunde drankriegen.


    das habe ich mit meinem Post auch nicht behauptet, auch wenn manch einer das vielleicht hineininterpretiert hat


    Ich selbst habe noch keine offizielle Stellungnahme dänischer Behörden gefunden, dass mit Urlaubshunden gesondert verfahren wird, und das würde ja auch rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen. Ich bin sicherlich nicht panisch oder hysterisch, aber die Aussage von "null Risiko" halte ich für verwegen.


    ja, danke, genau darum geht es mir.
    Und dass immer wieder behauptet wird es passiert schon nix, weil bisher nichts passiert ist (u.U. hat man auch nur nicht von gehört, nicht jeder geht an die Öffentlichkeit - das soll keine Panikmache sein, sondern nur ein Denkanstoss).


    was ist eigentlich mit dem Tosa Inu aus würtemberg? Da gab es mal einen einzigen Zeitungsbericht, dass dieser in DK sitzt bis eine Entscheidung gefällt wird. war das ein Fake? Ich bin mir da nicht sicher.
    Da hat man ja nie wieder was von gehört.

    Zitat

    Nach wie vor gilt aber, dass Urlauber mit Ihren Hunden unbesorgt nach Dänemark fahren können. Es wurde kein und es wird kein Urlauber-Hund eingeschläfert.
    Leute bleibt bei den Fakten!


    könntest Du mir dazu den Gesetzestext zeigen?


    Ich kenne nur diesen:


    Hunde, Katzen und Frettchen


    Die unten angeführten Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.


    Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:


    Pitbull Terrier
    Tosa Inu
    Amerikanischer Staffordshire Terrier
    Fila Brasileiro
    Dogo Argentino
    Amerikanische Bulldogge
    Boerboel
    Kangal
    Zentralasiatischer Ovtcharka
    Kaukasischer Ovtcharka
    Südrussischer Ovtcharka
    Tornjak
    Sarplaninac


    Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.


    Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
    Quelle: http://tyskland.um.dk/de/uber-…nde-katzen-und-frettchen/


    Mich würde jetzt interessieren, wo steht, dass ich unbesorgt mit einem Schäferhund-Kangal-Mix einreisen kann?


    und auf das, was dasaennchen gepostet hat würde mich auch die Antwort interessieren:
    Auch dieses einerseits "ihr müsst euch an die Gesetze halten" (wer sagt was anderes??) und andererseits "es passiert keinem Urlauberhund etwas" (gilt die Meldepflicht für TÄ bei Wunden bei Urlauberhunden doch nicht, werden Urlauberhunde doch anders behandelt, müsste man sich dann doch an kein Gesetz halten, und nochmal: wo steht das?) ist eine wahrlich schlüssige Argumentationskette...

    danke erstmal für Eure Antworten. Das mit dem Bauchgurt meinte ich ja auch nicht, damit ich mich durch die Gegend ziehen lasse, sondern nur um z.B. am Anfang den Ruck besser abfedern zu können . Oder zwischendurch, wenn er kurz innehält, links oder rechts schnüffelt um dann wieder weiter nach vorne zu gehen. Die Leine halte ich natürlich mit den Händen fest. Ich hab nur enorme Probleme mit der Halswirbelsäule und das wird nicht besser, durch den Ruck, wenn mein Hund losstartet.


    ja, bei dem Trixi hab ich auch die Befürchtung, dass es nicht so stabil ist. wobei meine Bedenken eher bei den Verschlüssen liegen. Aber es ist von der Form her gut geeignet und wie gesagt sehr weich gepolstert. Viele Geschirre sind ja sehr starr und steif, das gefällt mir nicht so gut.

    Hallo, ich suche für meinen Hund ein Geschirr fürs Mantrailing, das möglichst gut gepolstert ist. wir haben hier ein Geschirr von Hunter und Julius K9, was ich aber für ungeeignet empfinde, weil der Gurt vorne so auf den Brustkorb drückt. Zur Zeit nehme ich eins von Trixi, weil es sehr weich ist (und mein Hund was Geschirrtragen angeht sich auch anstellt, er hat ziemlich trockene Haut, anscheinend ist das durchs Geschirr noch unangenehmer). Ich hab bei dem Trixi-Geschirr nur Angst, dass es dem Zug nicht standhält. Ist ja nicht wirklich dafür geeigent, denk ich. Mein Hund hängt sich nämlich voll rein mit seinen knapp 25 Kilo :roll: Ich überleg dazu mir noch einen Bauchgurt anzuschaffen und hab auch überlegt, ob man zum Trailen ein Geschirr für den Zuhundsport nehmen kann? Oder spricht da irgendwas dagegen? Denn wenn der Hund extrem in der Leine hängt ist es doch von der Belastung schon ähnlich wie bei z.B. Schlittenhunden.
    Lg
    Susanne