Hallo!
Ich hab meinen Beitrag mal in diesen Bereich gepackt, hoffe das war ok so.
Wie der Titel schon sagt möchte ich mit meinem Hund von Niedersachsen nach NRW ziehen, weil ich dort einen berufsbegleitenden Masterstudiengang absolvieren möchte. Caruso ist ein Mix aus Boxer und Amstaff und wurde von mir vor 3 Jahren aus dem Tierheim übernommen. In Niedersachsen gibt es keine Rassenlisten, ich musste nur einen Sachkundenachweis machen (Hundeführerschein), der seit 2013 für alle Neu-Hundehalter obligatorisch ist. Außerdem haben wir die Begleithundeprüfung zusammen gemacht.
Da ich weiß, dass es in NRW anders ist und Rassenlisten gibt, habe ich mal einen Blick ins dortige Hundegesetz geworfen und bin jetzt etwas verunsichert.
u.a. steht dort in § 4 Abs. 2:
"Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist."
Ich hab aber keinen Besitz zu bewachen! Mal davon abgesehen, dass Caruso Einbrecher oder abschlabbern als angreifen würde. Heißt das jetzt ich darf nicht mit Hund umziehen? In welchen Fällen liegt ein "öffentliches Interesse an der weiteren Haltung" vor?
Beim Ordnungsamt oder beim Veterinäramt hab ich niemanden erreicht, der Ahnung hat, ich soll doch einfach persönlich vorbei kommen. Leider sind es 300km einfache Fahrt, das schaffe ich erst wieder in 2 Wochen.
Vielleicht weiß ja hier jemand bescheid und kann mich beruhigen.
Liebe Grüße, Sarah und Caruso
P.S. Dass Caruso und ich in NRW diese Verhaltensprüfung machen müssten, weiß ich. Von der Beschreibung klingt das aber gut machbar und nicht schwieriger als die BH.