Was mich interessieren würde, wenn ein Wesenstest angeordnet wurde, aber nicht explizit ein Sachverständiger zu dem ich müßte, benannt wurde, kann ich doch frei wählen, oder?
Voraussetzung natürlich er hat die Zulassung zur Region.
Bei uns (NRW) ist es so, dass man mit "gefährlichen Hunden" (Amstaff, Staff, Pitbull, Bullterrier, deren Mixe) und Hunden, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde (wie bei der TE scheinbar) der Verhaltenstest bei einem Sachverständigen des Veterinäramts ablegen MUSS. Nur mit Hunden "bestimmter Rassen" (Rottweiler, Bullmastiff, usw.) darf man auch von einem anderen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Steht so meines Wissens nach auch im Gesetz.
Edit:
"(2) Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 3 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
(3) Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Für die in § 11 Abs. 6 und § 2 Abs. 2 genannten Bereiche kann eine Befreiung von der Anleinpflicht nicht erteilt werden. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. § 4 Abs. 4, 5 und 6 gelten entsprechend."
Vollzug des Tierschutzgesetztes zuständige Behörde heißt es offiziell.