Habe gerade nochmal gegoogelt. Anscheinend können in Österreich die Maulkorb- und Leinenpflicht die Gemeinden erscheinen.
Anlein- bzw. Maulkorbpflicht
Leine und Maulkorb müssen bei Ihrem Aufenthalt in Österreich mitgeführt werden. In Österreich obliegt die Regelung der Leinen- bzw. Maulkorbpflicht den einzelnen Gemeinden. Ein bundesweites Gesetz in dem die Anlein- bzw. Maulkorbpflicht genau geregelt ist gibt es nicht. Der Tourismusverband des gewählten Urlaubsortes kann genaue Auskunft über die, in der jeweiligen Gemeinde, geltenden Bestimmungen geben.
Im Allgemeinen wird vom oberösterreichischen Hundehaltegesetz ausgegangen.
Für unseren Urlaubsort war damals, nach Auskunft unserer Vermieter, die Maulkorbpflicht gegeben. Allerdings hatten wir die Dinger auch nur dabei und nicht am Hund.