Beiträge von Sambo71

    Wir haben 2 Katzen und auch "nur" 2 Toiletten und zwar die geschlossenen. Meine beiden kommen damit gut klar. Ich mache sie jeweils zwei mal am Tag sauber. Beide Toiletten stehen in einem Zimmer, dort stehen auch zwei sehr große Kratzbäume. Im ganzen Haus stehen allerdings noch kleinere Kratzmöbel, die die beiden gut angenommen haben und mittlerweile auch den Putz an der Wand lassen. Wir haben zwar noch mehrere Katzenbetten und Höhlen stehen, aber die werden nicht sehr viel genutzt, da sie nur bei uns im Bett schlafen. Zu diesen Kippfensterschutz kann ich nichts sagen. Wir haben keine, da wir diese Fliegengitterfenster von Aldi, also die mit dem kompletten Rahmen haben, lassen wir die Fenster entweder komplett zu oder komplett offen. Die beiden haben bisher glücklicherweise noch nicht versucht, diese auseinander zunehmen. Ich denke du wirst später, wenn deine beiden eingezogen sind eh ausprobieren müssen, was ihnen gefällt und was nicht. Ändert sich bei Katzen sowieso recht schnell ;)

    Hunde in einem Mietshaus sorgen immer wieder für Zwist, selbst wenn sie nur kurze Zeit anwesend sind. Grundsätzlich kann ein Vermieter einem Mieter nicht verbieten, Besuch zu bekommen, der einen Hund mitbringt. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag das Halten von Tieren untersagt ist. Der Vermieter wird dies nur dann untersagen können, wenn die Besucherhunde eine Bedrohung für die übrigen Hausbewohner darstellen würden.
    Allerdings sollte sich der Hund nicht zu oft beim Mieter aufhalten. Als unzulässig können es Richter zum Beispiel ansehen, wenn ein regelmäßiger Besucher sein Tier immer mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung bleibt oder sich der Vierbeiner täglich mehrere Stunden dort befindet. Das sei dann kein "vorübergehender Aufenthalt" eines Hundes, sondern entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne untersagt werden (AG Rheine, Az. 4 C 673/03).
    Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).
    In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).



    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/hundeb…alteverbot/#ixzz42iDr2Qls


    ich würde schnellstens das Gespräch mit dem Vermieter suchen, bevor die Nachbarin das tut