Beiträge von knabbermoehre

    Sagt mal, ist das bei Züchtern so üblich?!


    Wenn der Hund mein Eigentum wäre und ein paar Mal im Jahr als Deckrüde eingesetzt werden würde - ok.......aber ich komme doch nicht für alle Kosten auf und schlimmstenfalls wird mir der Hund, mit dem ich dann jahrelang ein inniges Verhältnis habe, wieder abgenommen weil ich nur die PS bin und er nicht mein Eigentum?!

    Wie gesagt, ich habe keine Ahnung wie das unter Züchtern läuft aber mir kommt das so vor, als würde eine günstige Lösung gesucht werden wo der Hund bis zum Einsatz geparkt wird.


    https://www.deine-tierwelt.de/…uede-18-monate-a85631943/

    knabbermoehre Sprich mal mit den anderen Nachbarn. Vielleicht nervt die das Gebell auch so? Und vielleicht machst Du sie danach darauf aufmerksam, dass ohne Erlaubnis des Vermieters nur so 3-5 Tage pro Monat der Hund da sein darf (unterschiedliche Gerichte haben da unterschiedliche Zeiträume).

    Mit einer habe ich schon gesprochen. Ihr Mann arbeitet auch nur nachts und kann tagsüber auch nicht mehr durchschlafen. Allerdings haben wir da nur generell über den neuen Hund gesprochen und uns nicht direkt gefragt, ob dieser überhaupt erlaubt ist.

    Aktuell ist der Hund seit 3 Wochen am Stück da.

    Da findest Du auch eine Vorlage für ein Lärmprotokoll (das hab ich mir aber nicht angesehen) - das solltest Du ab sofort führen. Einfacher wäre es, wenn der Hund abends/nachts/feiertags Lärm macht, aber auch über Tag brauchst Du das nicht ständig zu erleiden.

    https://www.promietrecht.de/Bl…-des-Vermieters-E3715.htm

    der Hund bellt auch nachts/abends. Natürlich weniger als am Tage, einfach weil kaum noch Leute im Haus unterwegs sind, aber sobald ich nochmal mit meinem Getier raus gehe oder man nur etwas vor der die Wohnung stellt, geht das Gekläffe los.

    Vielleicht nochmal das Gespräch mit der Dame suchen und deine Problematik Nachtschicht - tagsüber schlafen ansprechen?


    An Verständnis appellieren und um mithilfe bitten könnte vielleicht funktionieren, je nachdem, wie die Dame halt gestrickt ist…

    Wie schon geschrieben, haben wir ja schon mit ihr gesprochen. Zum Thema Kläffen hieß es, der sei ja noch jung. Sie fand es auch eher witzig, dass ihr Hund alles kommentiert und ja eine achso große Klappe hat :verzweifelt:

    Keinen Ahnung ob wir alle den gleichen Mietvertrag haben aber da werde ich mal nachlesen. Ich weiß nur, dass wir einen Antrag auf Hundehaltung beim Eigentümer stellen mussten. Die Erlaubnis gilt auch nur für den jeweils im Antrag benannten Hund.

    Da würde ich einfach erstmal davon ausgehen, dass das bei der Dame genauso ist. Mietverträge sind (wie auch Kreditverträge) meist standardisiert.

    Denke ich auch. Ist auch kein privater Vermieter sondern Gemeinde-Wohnungswirtschaft.


    Bin mir nur unsicher, was ich jetzt machen kann. Die offiziell anschwärzen will ich nicht, keine Lust dass dann der Spieß umgedreht wird (Sprichwort Beweispflicht). Klar, mein Getier ist mit Abstand der Ruhigste Hund im Haus und bellt so gut wie nie, belästigt keinen, ist unauffällig aber erzählen und provozieren kann man ja viel

    dachte bis jetzt, dass eine Haltung eines Hundes gar nicht verwehrt werden kann (nur mit besonderer Begründung) und erst recht nicht, wenn andere Hunde im Haus bereits genehmigt sind.

    Spätestens dann, wenn der Hund ohne Genehmigung gehalten und auch noch für Ärger (Beschwerden anderer Mieter) sorgt, ist es mit irgendeinem bis dahin vielleicht noch vorhandenem Goodwill des Vermieters vorbei. Andere, bereits vorhandene Hunde sind kein Hindernis, um weitere Hunde zu verbieten. Ebenso kann die Anzahl der Hunde pro Wohneinheit limitiert werden. Hundehaltung kann auch komplett verboten werden. Was nicht erlaubt ist, ist generell Haustierhaltung (was auch Mäuse, Fische oder Katzen beinhaltet) zu verbieten.

    Interessant wäre hier die betreffende Klausel im Mietvertrag.

    Selbst bei grundsätzlicher Erlaubnis wird der Vermieter sich meist vorbehalten, die per Vertrag grundsätzlich erlaubte Hundehaltung bei entsprechenden Voraussetzungen (Beschwerden anderer Mieter) doch noch zu verbieten. Im eigenen Interesse sollte man daher darauf achten, dass der eigene Hund keinen Anlass zu Beschwerden gibt wie z.B. langes Bellen, anspringen von Menschen im Treppenhaus, massives Untersuchen fremder Einkaufs- oder Manteltaschen usw.

    Blöd ist es dann, wenn man böse Nachbarn hat. Da kommt man dann schnell in die Beweispflicht, dass der Hund unschuldig war.

    Keinen Ahnung ob wir alle den gleichen Mietvertrag haben aber da werde ich mal nachlesen. Ich weiß nur, dass wir einen Antrag auf Hundehaltung beim Eigentümer stellen mussten. Die Erlaubnis gilt auch nur für den jeweils im Antrag benannten Hund.

    wir wurden auch x-mal gefragt ob unser Hund auch im Mehrfamilienhaus klar kommt und nicht wegen jedem Furz bellt :hust:

    von ihr habe ich ja die Aussage, der Hunde sei nur als Besuch hier

    Vielleicht nochmal mit ihr reden, dass der Hund ja jetzt schon lange "auf Besuch" ist und du das, wenn die Kläfferei nicht aufhört, das der Hausverwaltung meldest. Nicht nett, aber vielleicht wirkt die Drohung.

    Das ist mir (aktuell noch) zu derb. Schlimmstenfalls muss ihr Hund weg und sie fängt dann an, jeden Beller der anderen Hunde anzuzetteln :dizzy_face:

    Mal eine Frage zum Thema Mietrecht und Hund...


    Grundsätzlich darf ein Vermieter -soweit ich weiß- ja die Betreuung/Besuch eines Hundes (in dem Fall der vom Partner) ja nicht verbieten. ABER wie lange gilt es denn als Betreuung/Besuchsszeit??? Gibt es da überhaupt genaue Festlegungen?

    Man könnte ja theoretisch behaupten, der Hund gehöre einem gar nicht und diesen dann trotzdem auf ewig in der Wohnung haben, man sittet diesen ja nur....