Tut Nixe können meinetwegen so viel Freilauf haben wie sie wollen. Dann aber auf einem umzäunten Grundstück oder an der Schleppleine. Meinetwegen auch in einem sehr weit einsehbaren Gebiet wenn sie sich bei Hundesichtung auf großer Distanz noch rechtzeitig abrufen lassen.
Aber sicher nicht in Gebieten wo sie sich vom Besitzer nicht rechtzeitig bzw nicht erfolgreich abrufen lassen können.
Für mein persönliches Rechtsempfinden hat mich kein Hund gegen meinen Willen zu Belästigen.
Jemand der seinen Hund gegen meinen ausdrücklichen Willen zu uns lässt, entscheidet sich bewusst für das "Risiko", dass ich bzw mein Hund nicht positiv auf den Tutnix reagieren werden.
Genauso entscheidet sich jeder, der seinen nicht abrufbaren Hund frei laufen lässt bewusst für das Risiko, dass sich der Hund in Gefahren begeben kann mit denen man ihn mit einer Leine oder bei Gehorsam eben durch den Abruf schützen hätte können.
Wer das nicht einsehen kann oder möchte, wird vielleicht nach ein paar schlechten Erfahrungen einsichtiger.
Ich würde meinem aggressiven Hund nie einen Maulkorb anziehen, bloß damit rücksichtslose Menschen mit ihren meistens ebenfalls Rücksichtslosen/respektlosen Hunden narrenfreiheit haben.
Bei ernsthafter Tötungsabsicht oder mehreren Beißvorfällen wäre selbstverständlich ein Maulkorb am Hund. Aber nicht nach dem ersten Beißvorfall, bei dem der Hund an der Leine war, der Halter ausdrücklich gewarnt wurde und sich der verletzte Hund respektlos verhalten hat indem er die Drohungen des Hundes ignoriert hat.
Klar kann man damit argumentieren, dass der Fremdhund nicht Ahnen konnte, dass der aggressive Hund gleich zupackt, wenn er vorher zb nur die Lefzen leicht hochgezogen hat. Dennoch hätte er verstehen müssen dass keine bzw nur eine vorsichtige/unterwürfige Annäherung erwünscht ist.