Beiträge von Sventje

    bei dieser Pauschalaussage widerspreche ich jetzt einfach mal ...

    Stimmt, ich habe mich zu kurz und dadurch pauschal ausgedrückt.
    Was ich meinte am Beispiel meiner Großen.
    Ich habe sie als wildernden Hund übernommen. (zum Glück ohne Auflagen, da keine Anzeigen).
    Mindestens 4 Jahre haben wir zwei uns mit Antijagdtraining abgemüht. Rückruftraining, Impulskontrolle, Ersatzbeschäftigungen. Immer an der Schleppleine. Alles richtig anstrengend, ich hatte ja Hoffnung.
    Dann hab ich die Wirklichkeit akzeptiert und beschlossen, dass sie lebenslang an der sehr langen Schlepp bleibt.
    Ich musste plötzlich nicht mehr ständig aufpassen, nicht mehr immer mit Hund arbeiten.
    Das meinte ich:
    Wenn der Hund eh nie mehr von der Leine darf oder soll, muss ich keinen Rückruf trainieren. Entscheide ich mich für lebenslangen Maulkorb muss ich nicht trainieren, dass der Hund plötzlich erscheinenden Menschen oder Hunden gleichgültig begegnet.

    Für einen Hund ist lebenslange ausschließliche Leinenpflicht

    Wenn der Hund Auflagen hat oder gefährlich wäre dann ist das notwendig und man muss sich daran halten aber weniger Lebensqualität ist es dennoch.
    Und viele HH müssen 10x soviel aufpassen und managen damit ihr Hund frei laufen können. Manchmal sogar mehr als wenn der Hund an der Leine wäre. Ist also nicht immer bequemer für den HH

    Das würde ich so auch unterschreiben.
    Für die Hunde ist es eine Einschränkung. Für den Halter eine Erleichterung.
    Sichere ich den Hund mit Beißkorb und Leine, ob angeordnet oder nicht, muss ich keine Energie für das üben von Rückruf und Gelassenheit aufbringen.

    Samita, die geschilderte Situation kann immer und jederzeit, auch auf abgelegenen Wegen vorkommen Auch da laufen Leute unangemeldet aus einem Querweg, auch da kann eine Familie mit grabschenden Kindern kommen.
    Will ich sicher sein dass mein Hund weder Mensch noch Tier schädigen kann muss ich ihn immer und überall mit Maulkorb sichern.
    Machst du das? Ich nicht.

    Wenn ich den Eingangspost lese habe ich den Eindruck, dass die "Angeklagte" ihres Fehlers sehr wohl bewußt ist und sie ihren alten Hund bestimmt nicht mehr ohne Maulkorb führt oder ihm Freilauf oder lange Leine gewährt.


    Ich gehe davon aus dass ein Teil der Leute, die sich in diesem Fall
    die Zwangseinweisung des Hundes ins Tierheim wünschen würden, mit ihren eigenen Hunden auch schon in Situationen waren, die bei einem rigorosen Ordnungsamt für Sanktionen gesorgt hätten.


    Ich hoffe für dieses Tier dass es bleiben darf.