Beiträge von Fenech

    Ja. Ich finde nicht, dass Menschen, die andere getötet oder versucht zu töten haben, frei herumlaufen sollten :ka: .

    Puh. Da bin ich anderer Meinung. Ich kann den Impuls schon gut verstehen, warum man das will. Aber es gibt viele Gründe, warum das nicht gemacht werden kann und soll.

    Hm, danke für die Info. Ich kenne persönlich einen Fall (allerdings kein versuchter Totschlag) in dem ein Opfer eine gegenteilige Info von der Staatsanwaltschaft bekommen hat! Allerdings telefonisch...

    Man muss nen schriftlichen Antrag stellen. Sonst könnte da ja jeder anrufen. Aber trotzdem nicht in Ordnung, wenn der Staatsanwalt nicht auf die Möglichkeit hingewiesen hat.

    Ok, die Info hatte ich nicht, deshalb konnte ich nur spekulieren. Fakt ist aber, dass die Justiz die Familie nicht vor einem potentiellen Mörder geschützt hat, und die Haltung eines gefährlichen Hundes aus nachvollziehbaren Gründen, nämlich wegen einer realen Gefahr geschah, der sie sich mitten in Deutschland ausgesetzt sahen.
    (Theoretisch gäbe es natürlich andere Möglichkeiten, wie z.B. den Namen und Wohnort zu wechseln, aber es wundert auch nicht, dass eine schwerbehinderte Frau und ein krebskranker junger Mann auf so etwas nicht kommen.)

    Und was würdest du machen? Jeden Täter für immer wegsperren?

    Immerhin--dennnoch schlimm, dass jemand, der einen Menschen mit einer Axt zu töten versuchte, nach einigen Jahren wieder frei herumlaufen darf.

    Das ist bisschen sehr populistisch und nicht ganz richtig.
    Auskunftsrecht des Opfers 406d Abs. 2 StPO.
    Und der Typ hat 10 Jahre für versuchten Totschlag bekommen und lebt jetzt wieder im Kosovo.

    Wo ihr die Erbfrage überlegt habt: würden die Erben die Kosten für die Unterbringung des Hundes in einer Sondereinrichtung tragen müssen? (Sollte es soweit kommen das er nicht eingeschläfert wird)

    Gute Frage, ich denke eher nicht.
    Die Kosten der Sicherstellung jetzt gerade müssten sie normalerweise tragen. Bei einem privat geführten, durch Spenden finanzierten Gnadenhof dürfte das nicht der Fall sein.
    Soweit ich weiß, sind diese Sondereinrichtungen alle privat.

    Bei armen Menschen wird es in der Regel teuer, ein Erbe anzunehmen, selbst wenn diese sehr sorgsam mit ihren Finanzen waren, und niemals Schulden gemacht haben. Denn der Erbe muss den Mietvertrag übernehmen (3 Monate Kündingungsfrist gelten auch im Todesfall!), den Haushalt auflösen, je nach Mietvertrag auch noch renovieren, und er muss die Beerdingung bezahlen (selbst eine anonyme Bestattung, die auch die Stadt übernehmen würde, wenn es keinen Erben gibt kostet mindestens 1000€) . Das ganze kostet also mindestens 3000 €, was sich auf keinen Fall lohnt, wenn es nur ein paar alte Möbel und Klamotten zu erben gibt, die man weder selbst gebrauchen noch verkaufen könnte.

    Die Beerdigungskosten holt sich die Gemeinde allerdings nach dem jeweiligen Landesbestattungsgesetz auch von den Verwandten wieder, wenn die das Erbe ausschlagen.
    Wenn die mittellos sind, bekommen sie die Bestattungskosten aber nach dem SGB XII eventuell wieder.
    Ist alles ganz schön kompliziert und pietätlos leider.

    Richtige Plage :hust: Drittschutz wäre ja aber auch nicht ausreichend. Die Norm müsste ja auch gerade den Kläger schützen. Da tue ich mich hier bisschen schwer. Finde ÖffR aber auch ziemlich blöd :flucht:

    Hm ich nehme das als Wahlfach. Schäm. Sollte langsam mal sitzen.


    Ja das mit der Klagebefugnis ist auch schon schwierig. Vielleicht Art. 14 GG?


    Vielleicht klärt @cocker-shiva noch auf.

    Kenne mich mit dem LandesR NSL nicht aus. Aber eine EGL allein reicht ja für die Verpflichtungsklage nicht. Dafür braucht es zusätzlich ja einen Anspruch des Klägers. Spätestens da würde es dann denke mal fehlen. Ohne jetzt in die Tiefe gegangen zu sein |)

    OhOh überall die Juristen.
    :D
    Bei Ermessensreduzierung auf Null und drittschützender Norm sollte ein Anspruch bestehen, sodass Verpflichtungsklage gehen müsste.
    Ich kann immer nur Anfechtungsklage :ka: :headbash: