Dann soll sie dich mal schön verklagen.
Im Ernst, da kann nix bei rauskommen meiner Meinung nach.
Hundehaltung in Eigentumswohnung - frag-einen-anwalt.de
Solange es keine (von dir unterzeichnete) Vereinbarung gibt, die die Hundehaltung untersagt, kann nichts passieren, denke ich. Selbst ein mehrheitlicher Beschluss der Eigentümerversammlung kann kein generelles Haltungsverbot aussprechen.
Im Zweifelsfall schuldest du ihr eine häufigere Reinigung, falls die Verschmutzung durch den Hund über das übliche Maß hinausgeht.
Bist du rechtsschutzversichert?
Ich würde Provokationen und Ausseinandersetzungen vermeiden und sie im Übrigen, genauso wie der Rest der Eigentümer, ignorieren.